Montag & Mittwoch | Dienstag | Donnerstag | Freitag |
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07.30 - 12.00 Uhr | 07.30 - 12.00 Uhr | 07.30 - 12.00 Uhr | 07.30 - 13.00 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr | 14.00 - 15.30 Uhr | 14.00 - 19.00 Uhr |
Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch unter (06201) 707-0.
Montag bis Freitag | Dienstag | Donnerstag |
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08.30 - 12.00 Uhr | 14.00 - 15.30 Uhr | 14.00 - 18.00 Uhr |
Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de
Mit dem Mängelmelder bieten wir einen Service, durch den Sie Mängel wie Beschädigungen (z. B. Schlaglöcher), Defekte (z. B. nicht funktionierende Straßenlampen) oder Verunreinigungen etc. direkt an uns melden können.
Hier finden Sie die derzeitigen Baustellen und Umfahrungsmöglichkeiten
Das Bauamt ist für die Betreuung der öffentlichen Gebäude und Anlagen zuständig sowie die Bautätigkeiten unserer Stadt, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Zu den Aufgaben gehört, die Raum- und Bauleitplanung vorzubereiten und Bebauungspläne zu erarbeiten. Auch ist das Bauamt an den Planungen zur Erschließung von Baugebieten beteiligt.
Fachbereich 2 / Bauverwaltung / Zimmer 1.06 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 38
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 38
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Auch für das Bauen gibt es Regeln. Was wo und wie gebaut werden darf, entscheiden die Kommunen. Sie müssen sich dabei jedoch strikt an die Vorgaben der Landesbauordnung (LBO), hier die LBO Baden-Württemberg, halten.
Grundlage für die Landesbauordnungen ist das Baugesetzbuch (BauGB) und ergänzend die Baunutzungsverordnung, die insbesondere die bauliche Flächenplanung in den Städten und Gemeinden regelt.
Das BauGB unterscheidet zwischen öffentlichem und privatem Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist Teil des Verwaltungsrechts und im Baugesetz, Raumplanungsgesetz und eben in der jeweiligen LBO und ihren Folgeverordnungen geregelt bzw. festgeschrieben. So sind Städte und Gemeinden beispielsweise verpflichtet, Flächennutzungs- und Bebauungspläne zu erstellen.
Das private Baurecht ist dem Zivilrecht zugeordnet; hier gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Gesetzesgrundlage.
Sie möchten Ihren Traum vom eigenen Haus verwirklichen? Unser Bauamt prüft Ihre Pläne, und wenn diese den rechtlichen Grundlagen entsprechen, wird eine Baugenehmigung erteilt.
Fachbereich 2 / Bauordnung / Zimmer 2.03 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 36
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 36
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Fachbereich 2 / Hochbau / Zimmer 2.05 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 60
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 60
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Fachbereich 2 / Bauverwaltung / Zimmer 1.06 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 31
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 31
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Fachbereich 2 / Hochbau / Zimmer 2.01 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 30
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 30
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Fachbereich 2 / Tiefbau / Zimmer 1.04 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 42
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 42
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Fachbereich 2 / Bauordnung / Zimmer 2.03 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 39
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 39
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Fachbereich 2 / Tiefbau / Zimmer 1.03 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 32
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 32
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Fachbereich 2 / Bauordnung / Zimmer 2.03 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 36
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 36
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Fachbereich 2 / Hochbau / Zimmer 2.05 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 37
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 37
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Fachbereich 2 / Bauverwaltung / Zimmer 1.06 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 38
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 38
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