Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 13.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 19.00 Uhr  

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Hemsbach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hemsbach.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Hemsbach.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Unsere Bemühungen konzentrieren sich darauf, die notwendigen Prozesse zu entwickeln, um die Informationen der Stadt Hemsbach hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Bedienung der Webseite mittels Tastatur ist derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache stehen noch nicht zur Verfügung.
  • Informationen in Leichter Sprache sind noch nicht vollständig und werden ergänzt.

Unverhältnismäßige Belastung

PDF-Dokumente sowie Flyer und Broschüren sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Zu Flyern und Broschüren liegen in vielen Fällen bereits auf den entsprechenden Webseiten in zugänglicher Form bereit. Wir beabsichtigen, zukünftig alle PDF-Dokumente barrierefrei bereitzustellen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.02.2024 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Um uns etwaige Barrieren auf unserer Webseite zu melden, steht Ihnen unser allgemeiner "Mängelmelder" zur Verfügung. Bitte wählen Sie hierbei die Option "Barrierefreiheit der Website" aus, um uns gezielt über eventuelle Probleme zu informieren.

Oder Sie wenden sich an:

Frau Heike Pressler
Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Internet
Schlossgasse 41, 69502 Hemsbach
Tel.: (0 62 01) 707-68
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit

Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: (07 11) 123 39375
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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Das Logo der Stadt Hemsbach zeigt zwei Berge stilisiert als Bögen mit dem vier Rittersturm stilisiert als Rechteck und dem Namen Hemsbach
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