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„Jung kauft Alt“ – neues KfW-Programm unterstützt junge Familien beim Kauf von Wohneigentum

Kernsaniertes Haus aus den 1950er Jahren

Heidelberg. Junge Familien, die ein altes Wohngebäude oder eine bestehende Eigentumswohnung erwerben, erhalten künftig einen zinsgünstigen Kredit vom Staat. Das neue KfW-Förderprogramm ist bereits im September gestartet. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau und die KLiBA, Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis hin. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150.000 Euro, je nach Anzahl der Kinder. Bedingung für die finanzielle Unterstützung ist eine energetische Sanierung in den folgenden viereinhalb Jahren. Dafür erhalten die Familien ebenso eine staatliche Unterstützung. Das Programm richtet sich an einkommensschwächere Familien, die noch kein Wohneigentum besitzen.

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung im Bestand kauft, benötigt in der Regel jede Menge Geld. Das neue KfW-Förderprogramm Nummer 308 bietet nun finanzielle Hilfe beim Kauf der Immobilie. „Unterstützt wird ausschließlich der Erwerb von Häusern mit einem schlechten energetischen Niveau. Für sie muss ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Dabei handelt es sich um die drei schlechtesten Energieeffizienzklassen, die den höchsten Energieverbrauch pro Quadratmeter aufweisen. Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten.

4,5 Jahre nach Förderzusage energetisch sanieren

Die sanierungsbedürftige Immobilie muss spätestens viereinhalb Jahre nach der Förderzusage energetisch saniert werden, und zwar auf das Niveau „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse“ (EH 70 EE). Gebäude mit diesem Effizienzstandard verbrauchen 30 Prozent weniger Primärenergie als ein vergleichbarer Neubau nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Anteil der Erneuerbaren an der Wärmeversorgung muss bei mindestens 65 Prozent liegen. Diese umfassende energetische Sanierung wird über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ mit bis zu 25 Prozent gefördert.

Wer das Haus oder die Wohnung kauft und die neue Förderung in Anspruch nehmen will, darf noch kein Wohneigentum in Deutschland besitzen und muss anschließend in der geförderten Immobilie wohnen. Die Voraussetzung, um als „junge Familie“ zu gelten: In dem Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnen.

„Junge Familien haben einen hohen Finanzierungsbedarf, um eigenen Wohnraum zu erwerben. Daher ist es gut, dass der Staat ihren Einstieg ins Wohneigentum unterstützt“, sagt Dr. Klaus Keßler, Geschäftsführer der KLiBA, überzeugt. Das Haushaltseinkommen

darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen. Bei zwei Kindern erhöht sich das maximale Einkommen auf 100.000 Euro, die maximale Kredithöhe auf 125.000 Euro. Danach wächst das maximal mögliche Einkommen pro Kind um 10.000 Euro. Ab dem dritten Kind liegt der maximale Kreditbetrag bei 150.000 Euro.

Personen, die bereits über die KfW-Programme Baukindergeld (Nummer 424) oder Wohneigentum für Familien (Nummer 300) finanziell unterstützt wurden, werden nicht gefördert. Der Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen wird ebenfalls nicht über das neue Förderprogramm abgedeckt.

Informationen zum neuen Förderprogramm „Jung kauft Alt“ gibt es unter: 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/

Fragen beantworten KLiBA-Energieberater kostenfei. Terminvereinbarung unter Tel. (06221) 99875-0 (Mo bis Do) oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Bild (Gülay Keskin): Ein junges Paar aus Edingen-Neckarhausen hat das Haus aus den 50er Jahren 2022 kernsaniert. Die Förderprogramme der KfW und Zuschüsse der BAFA – Wärmedämmung vom Keller bis zum Dach und Einbau einer PV-Anlage – waren dabei extrem hilfreich.