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  • Rhein-Neckar-Kreis

Afrikanische Schweinepest: Intensive Fallwildsuche im gefährdeten Gebiet erreicht wohl am 9. August auch den Rhein-Neckar-Kreis

Ein Wildschwein im Wald

Eine Fallwildsuche im gefährdeten Gebiet gehört bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu den wichtigsten Aufgaben. Die Fallwildsuche wird voraussichtlich ab Morgen, Freitag, 9. August 2024, im Rhein-Neckar-Kreis entlang der Grenze zu Hessen beginnen. Es werden Drohnen sowie Suchteams (Mensch-Hunde-Gespann) eingesetzt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat hierfür das Technische Zentrum Retten und Helfen (TCRH) Mosbach beauftragt. Das TCRH ist bereits seit vielen Wochen auch in Hessen für diese Aufgabe verantwortlich.

Bisher wurde die Fallwildsuche nur auf hessischem Gebiet durchgeführt, voraussichtlich wird es aber dem 9. August 2024 durch Suchteams auch eine Überschreitung der Landesgrenze nach Baden-Württemberg geben. Die Bevölkerung sollte sich auf den Umstand einstellen, dass mit vermehrten Drohnenüberflügen sowie Suchteams (Mensch-Hunde-Gespann) zu rechnen ist. Die Jägerschaft sowie die Rathäuser der betroffenen Kommunen sind bereits über diese neuen Maßnahmen informiert.

„Wir stehen noch am Anfang dieser Tierseuche und müssen uns bei der ASP auf einen langwierigen Prozess einstellen. Dabei gilt es, besonnen, sachlich und ruhig vorzugehen. Die systematische Fallwildsuche ist notwendig, um die tatsächliche Ausdehnung des Infektionsgeschehens genau ermitteln zu können. Das ist das A und O jeder Tierseuchenbekämpfung“, erläutert Doreen Kuss, Gesundheits- und Ordnungsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, und sagt weiter: „Unser Ziel ist es nach wie vor, mit allen verfügbaren Kräften die Ausbreitung der Tierseuche zu vermeiden.“ Dazu stehen der Rhein-Neckar-Kreis, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg in engem Kontakt, um die erforderlichen Schritte zu koordinieren.

Die Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises ist unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar. Mehrfach wurde an das zuständige Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Frage herangetragen, wie mit Ordnungswidrigkeiten im Sinne dieser Allgemeinverfügungen umzugehen ist. Zukünftig können Ordnungswidrigkeiten an die zentrale E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemeldet werden. Das zuständige Fachamt wird sich um die Bearbeitung kümmern.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) gibt es auf der Sonderseite des Rhein-Neckar-Kreises www.rhein-neckar-kreis.de/asp.