Vormerkung für Kindertagesbetreuung in Hemsbach
Hemsbach ist eine familienfreundliche Stadt. Wir tun unser Bestes für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bieten daher für alle Kinderbetreuungseinrichtungen in Hemsbach eine einrichtungsübergreifende zentrale Vormerkung.
Zentrales Vormerkungsverfahren
Seit dem 03.06.2024 gibt es für alle Kinderbetreuungseinrichtungen in Hemsbach eine einrichtungsübergreifende zentrale Vormerkung, in der Sie für Ihr Kind einen Platzbedarf in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege anmelden können.
Die Vormerkung erfolgt über das Online-Portal „Zentrale Vormerkung (ZV)“.
Mit dem Verfahren werden die Hemsbacher Familien bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützt und Mehrfachanmeldungen in verschiedenen Einrichtungen überflüssig.
In Hemsbach gibt es ein vielfältiges Angebot an Betreuungseinrichtungen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Betreuungsangeboten. Bitte informieren Sie sich vor der Eintragung des Betreuungswunsches für Ihr Kind über die speziellen Angebote, pädagogischen Konzeptionen sowie über die Betreuungszeiten der einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine Übersicht zu allen Einrichtungen, Kontaktdaten und Betreuungsangeboten finden Sie auf unserer Internetseite. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit der jeweiligen Leitung der Kindertageseinrichtung auf. So können Sie sich selbst ein Bild machen und abwägen, welches Angebot am besten zu Ihrem Kind passt. Sie können auch einen Termin mit der jeweiligen Leitung vereinbaren, um sich die Einrichtung vor Ort anzuschauen.
Eltern von Kindern mit körperlichen, geistigen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen sollten im Voraus ein Gespräch mit der (Wunsch-)Einrichtung suchen, damit bereits vorab der individuelle Förderbedarf mit der Einrichtungsleitung abgeklärt werden kann.
Zentrale Vormerkstelle
Stadt Hemsbach
Schlossgasse 41
69502 Hemsbach
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 55
Servicezeiten im Rathaus Zimmer 2.01: Montag und Mittwoch 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Zu- und Absagen
- Plätze ab dem 01. Januar 2025 (Rückmeldung am 21.10.2024).
- Plätze ab dem 01. September 2025 (Rückmeldung am 24.04.2025).
- Plätze ab dem 01. Januar 2026 (Rückmeldung am 20.10.2025).
Hinweis:
Überprüfen Sie bitte auch den Spam-Ordner in Ihrem E-Mail Posteingang!
Einheitliche Platzvergabekriterien
Nach der Registrierung auf dem Online-Portal „Zentrale Vormerkung“ gelangen Sie zu Fragen zur familiären und beruflichen Situation. Diese Angaben sind notwendig, um die Platzvergabe entsprechend der einheitlichen Platzvergabekriterien, die sich an den Regelungen des § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII orientieren, vorzunehmen. Durch die Kriterien können Eltern die Platzvergabe besser nachvollziehen und werden bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz für ihr Kind unterstützt. Die Verwaltung kann dadurch entstehende Wartelisten bereinigen und den tatsächlichen Platzbedarf überblicken. Das erleichtert die Bedarfsplanung. Bei der Gemeinde findet nur die zentrale Vormerkung statt.
Die Platzvergabe erfolgt durch die Einrichtungen selbst nach den gemeinsamen Platzvergabekriterien zu den vereinbarten Stichtagen.
Fristen der Vormerkung
Bei der Stadt Hemsbach wird einmal im Frühjahr und einmal im Herbst eines jeden Jahres eine Platzvergabe durchgeführt. Das bedeutet, dass Sie als Eltern bis zum 15. März eines Jahres für das kommende Kindergartenjahr eine Vormerkung für Ihr Kind einreichen. Zum 15. Oktober eines Jahres erfolgt eine weitere planmäßige Platzvergabe der frei gewordenen Plätze.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie notwendige Bescheinigungen, z. B. eine Arbeitgeberbestätigung, vorlegen müssen.
Diese können über das Online-Vormerksystem hochgeladen werden.
Vormerkungen können auch unterjährig vorgenommen werden:
- Familien, die nach diesem Zeitpunkt zuziehen, müssen ihren Bedarf sofort anmelden beziehungsweise sollten ihre Vormerkung möglichst sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin vornehmen. Hier bitte vermerken, dass ein Umzug mit Umzugsdatum nach Hemsbach erfolgt.
- Liegt die Vormerkung nach dem Stichtag, wird diese bearbeitet, sobald ein Platz in der Wunscheinrichtung frei ist.
Online Vormerkung
Wie funktioniert die Online-Vormerkung?
Wie funktioniert die Online Vormerkung?
- Hierzu registrieren Sie sich über das Vormerkportal.
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Nach der Registrierung können Sie sich über die „Benutzeranmeldung“ mit Ihren neu vergebenen Zugangsdaten einloggen und mit der Dateneingabe unter dem Reiter „Vormerkungen“ beginnen. Bitte beachten Sie: Sofern Sie einen Ganztagsbetreuungsplatz, einen Betreuungsplatz in der Verlängerten Öffnungszeit oder einen Krippenplatz vormerken möchten, benötigen Sie einen Beschäftigungsnachweis. Hierzu können Sie unseren Vordruck verwenden.
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Geben Sie an, ob Ihre Vormerkung an alle Krippen oder Kindertagesstätten mit freien Plätzen weitergegeben werden soll, wenn in Ihrer Wunscheinrichtung kein Platz frei ist.
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Speichern Sie den Fragebogen! Damit ist Ihre Vormerkung registriert.
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Die Einrichtungen vergeben die Betreuungsplätze selbst. Von dort erhalten die Eltern eine schriftliche Zusage, sofern ein Platz frei ist. Eltern müssen diese innerhalb von 10 Tagen bestätigen. Nach Ihrer Bestätigung erhalten Sie einen Anmeldetermin in der Einrichtung. Sollte in den von Ihnen gewünschten Einrichtungen kein Platz zur Verfügung stehen, setzen Sie sich bitte mit der Zentralen Vormerkstelle der Stadt Hemsbach in Verbindung, um weitere Betreuungsmöglichkeiten zu besprechen.
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Sie können sich mit Ihren Benutzerdaten wieder in der zentralen Vormerkliste anmelden und Ihre Daten ändern (solange die Vormerkung noch nicht an die Einrichtungen weitergeleitet wurde. In diesem Fall müssten Sie sich an die Zentrale Vormerkstelle wenden).
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Ihre Vormerkung bleibt so lange gültig, bis Ihr Kind in einer Kindertagesstätte aufgenommen wurde.
Hinweis: Da über dieses System Informationen, wie Zu- oder Absagen, ausschließlich per E-Mail an Sie gesendet werden, ist es wichtig, dass Sie auch den Spam-Ordner in Ihrem Posteingang überprüfen!
Bitte beachten Sie die nachfolgende Ausfüllhinweise:
- Es können bis zu maximal drei Kindertageseinrichtungen als Wunscheinrichtungen vorgemerkt und priorisiert werden (Priorität 1, Priorität 2, Priorität 3).
- Eine Vormerkung ist frühestens ab dem Tag der Geburt möglich.
- Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.
- Geschwisterkinder müssen einzeln vorgemerkt werden.
- Bei Flexibilität Ihrerseits hinsichtlich des Betreuungsumfangs oder des Beginns, können Sie im Bemerkungsfeld der jeweiligen Wunscheinrichtung eintragen, dass die Wahl des Kindergartens das vorrangige Kriterium darstellt.
- Eine Platzvergabe ohne Online-Vormerkung ist nicht möglich.
- In begründeten Ausnahmefällen (z. B. kein Zugang zum Internet) kann die Vormerkung auch bei der Zentralen Vormerkstelle der Stadt Hemsbach vorgenommen werden.