A017/2021 – Bebauungsplanverfahren einleiten für Dorbiswiesen Seeweg und Stettiner Straße
Die Fraktion PRO HEMSBACH stellt den Antrag, für die drei verkauften städtischen Grundstücke ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Ansprechpartner: | Rößling, Bertram |
zuständiger Fachbereich: | FB 2 |
Antragsdatum: | 15.11.2021 |
Antragsteller: | PRO HEMSBACH |
Eingangsdatum: | 11.11.2021 |
in Sitzung vorgelegt: | 29.11.2021 |
in Sitzung beraten & beschlossen: | 23.05.2022 |
Bearbeitungsstand: | erledigt |
Bemerkung: |
- Flurstück 4368 / Dorbiswiesen Seeweg 1, 5 973 qm
- Flurstück 2693 Stettinerstraße / Landwirtschaftsfläche 329 qm
- Flurstück 2877/3 Stettinerstraße 14, Gebäude und Freiflächen, 5 830 qm
Ein Bebauungsplanverfahren im sogenannten „Normalverfahren" einzuleiten und einen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu fassen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3, bzw. § 4 BauGB für den Bebauungsplanentwurf.
Die Begründung dazu erfolgt mündlich.
Der Antrag findet keine Berücksichtigung, da das Thema bereits im September 2021 im Gemeinderat behandelt wurde.
aktualisiert:
Der Antrag wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.05.2022 unter TOP 5 beraten und beschlossen. Der Antrag auf Einleitung von Bebauungsplanverfahren für die oben genannten Flurstücke wird abgelehnt.