Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 13.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 19.00 Uhr  

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

  • Rhein-Neckar-Kreis

Amt für Straßen- und Radwegebau: Erneuerung der Fußgängerampeln an verschiedenen Standorten im Rhein–Neckar-Kreis

Ein "grünes Männchen" auf einer Fußgängerampel

Ab dem 16. September bis einschließlich 20. Dezember dieses Jahres werden diverse Fußgängerampeln im Rhein-Neckar-Kreis vollständig erneuert und umgerüstet, teilt das Amt für Straßen- und Radwegebau im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit.

Darunter fallen folgende Standorte:

  • Landesstraße (L) 637 Edingen-Neckarhausen Nähe Bismarckstr.
  • L 637 Edingen-Neckarhausen Friedrichfelder Str.
  • L 3110 Hemsbach Hüttenfelder Str.
  • L 535 Schönau-Altneudorf Nähe Carl-Höfer-Str.
  • L 595 Eberbach Pleutersbacher Str.
  • L 2311 Eberbach Nähe Friedrich-Ebert-Str.
  • L 630 Brühl Nähe Kirchenstr.

Es ist jeweils geplant, die neue Ampel in Absprache mit den beteiligten Kommunalverwaltungen barrierefrei auszubauen, mit neuer Erfassungstechnik und energiesparenden LED-Leuchtmitteln auszustatten. Für die Ausführung der Tiefbauarbeiten sind Einschränkungen des Verkehrsraums erforderlich. Die Verkehrsführung ist den einzelnen Bauphasen angepasst und wird sich mit Baufortschritt verändern. Es wird daher um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich gebeten. Für die gesicherte Fußgängerführung stehen während der Bauzeit provisorische Ampeln zur Verfügung. Dazu kann es vereinzelt nötig sein, öffentliche Parkplatzflächen zu sperren.

Die Kosten für die Erneuerung der Fußgängerampeln werden vom Land Baden-Württemberg übernommen. Nach Freigabe durch die beteiligten Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung wird in deren Auftrag der Gehweg barrierefrei ausgebaut. Das Amt für Straßen- und Radwegebau bittet in allen Fällen um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen.