Öffnungszeiten Bürgerbüro

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Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

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Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
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Stadtverwaltung

Unschöne Hinterlassenschaften und freilaufende Hunde

Nicht beseitigter Hundekot und freilaufende Hunde sind ein häufiges Ärgernis. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamts gehen darüber regelmäßig Beschwerden ein. Dabei ist in der polizeilichen Umweltschutzverordnung eindeutig geregelt, wie mit Hundekot richtig umzugehen ist. Auch Anleinpflichten sind klar geregelt.

Hundekot immer entsorgen

§ 14 Verunreinigung durch Hunde:
„Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“

Überall im Stadtgebiet hängen Spender für Hundekotbeutel, die regelmäßig durch den Bauhof der Stadt befüllt werden. Selbst wenn mal einer leer sein sollte, gibt es in Hemsbach weitere Spender. Somit kann die Hinterlassenschaft des Hundes vom Hundehalter immer aufgenommen und entsorgt werden. Es muss auch niemand den befüllten Hundekotbeutel lange mit sich herumtragen, denn es gibt genügend öffentliche Müllbehältnisse, um die Kotbeutel zu entsorgen.

Hundekot kann zudem Nahrungs- und Futtermittel verunreinigen. Deshalb gilt die Beseitigungspflicht zum Schutz von Lebensmitteln und Nutztieren auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Äcker und Wiesen.
Unschön ist es auch, wenn sich Kindergartenkinder nach dem Sommertagszug auf einer Wiese treffen und in die Hinterlassenschaften von Hunden treten.

Anleinpflicht beachten

Während der Nutzzeit dürfen Hunde auf Äckern und Wiesen nur auf vorhandenen Wegen herumlaufen. Deshalb gehören Hunde dort an die Leine. Gleiches gilt für Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen.

Darüber hinaus erinnert das Ordnungsamt daran, dass Hunde auch im Stadtgebiet auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen an die Leine zu nehmen sind. Die Anleinpflicht besteht auch im Gemeindewald. Außerhalb des Waldes und dort, wo keine Landwirtschaft betrieben wird, können Hunde ohne Leine geführt werden. Jedoch muss der Hund jederzeit zurückgerufen werden können.

Weiterhin appelliert das Ordnungsamt über die verbindliche Leinenpflicht hinaus an alle Hundehalterinnen und Hundehalter sowie an Personen, die Hunde ausführen, ihre Hunde beim Spaziergang auf Felder und Wiesen trotzdem an die Leine zu nehmen. Dies gilt ganz besonders im Frühjahr und Frühsommer, wenn sehr viele Wildtiere Junge haben. Es passiert leider immer wieder, dass Hunde Wildtiere verletzten oder zu Tode hetzen und Spaziergänger erschrecken oder gar beißen.

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