Öffnungszeiten Bürgerbüro

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Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
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Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

zurückgezogen

Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt, den Punkt „Information über die kommunale Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderats zu nehmen.

Ansprechpartner: Wetzel, Christopher
zuständiger Fachbereich: 2
Antragsdatum: 25.06.2023
Antragsteller: SPD
Eingangsdatum: 25.06.2023
in Sitzung vorgelegt: -
in Sitzung beraten & beschlossen: -
Bearbeitungsstand: offen
Bemerkung:  
 
 
 

Die FDP Fraktion beantragt, zu prüfen, ob Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)“ für Maßnahmen in der Hans-Michel-Halle beantragt werden können und falls ja, diese zu beantragen.

Ansprechpartner: Wetzel, Christopher
zuständiger Fachbereich: 2
Antragsdatum: 25.07.2023
Antragsteller: FDP
Eingangsdatum: 25.07.2023
in Sitzung vorgelegt: -
in Sitzung beraten & beschlossen: -
Bearbeitungsstand: zurückgezogen
Bemerkung:  
 
 

Das Bundesprogramm sieht u.a. eine Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen für Sportstätten vor. Die Hans-Michel-Halle böte sich hier als Sanierungsobjekt an. Antragsfrist ist der 15. September 2023. Ladenburg und Sandhausen haben bereits zusammen über 8 Mio EUR Förderung aus diesem Programm für eine Sporthalle und das Freibad erhalten.

 

Die Fraktion PRO Hemsbach beantragt die Erstellung eines Sanierungskonzeptes.

Ansprechpartner: Wetzel, Christopher
zuständiger Fachbereich: 2
Antragsdatum: 13.08.2023
Antragsteller: Pro Hemsbach
Eingangsdatum: 13.08.2023
in Sitzung vorgelegt: 25.09.2023
in Sitzung beraten & beschlossen: 25.09.2023
Bearbeitungsstand: zurückgezogen
Bemerkung:  
 
Zur Beratungsvorlage SD 2023071 vom 31.07.2023

A: Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Beschlüsse vom 12.12.20 nicht
vollständig in der Beratungsvorlage vom 31.07.23 aufgeführt sind. Es fehlt Punkt 4. Dieser lautet
wie folgt: „Die Interessenbekundung bleibt bestehen. Je nach Entscheidung über die Sanierungsund
brandschutztechnischen Maßnahmen wird geprüft, ob der Förderantrag aufrechterhalten wird
und ob zur besseren Finanzierung weitere Fördermittel ergänzend oder anstelle des Programms
Darüber ist GR zu informieren und auf den Hinweis des RP (s. Anlage)vom 11.01.2023 hinzuweisen.


B: Ferner weisen wir darauf hin, dass unter 3 (ist laut Beschlussvorlage Punkt 2) vereinbart wurde,
dass die Ergebnisse der Brandschutzschau für die 3 Gebäudeteile von der Verwaltung aufbereitet
und in einer öffentlichen GR-Sitzung beraten werden.
Wir möchten Sie bitten dies nachzuholen


C: In Anbetracht der Tatsache, dass es einen Beschluss gibt, die Ergebnisse der Brandverhütungsschau
öffentlich zu besprechen, ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum das Ergebnisse
im Nachgang als nicht öffentlich deklariert wurden. Im Rahmen der anstehenden Sanierungsarbeiten,
werden Maßnahmen zu besprechen und zu verabschieden sein, die sich so nicht in den aktuellen
Kenntnisstand einfach einfügen lassen. Zwangsläufig wird es zu verstärkten Nachfragen
kommen, welche den NÖ Brandschutzbericht betreffen werden.


Wir beantragen insgesamt folgendes:
1. Information an den GR zur Beratungsvorlage vom 31.07.2023
2. Herstellung der Öffentlichkeit
3. Die Erstellung eines Gesamtsanierungskonzeptes mit folgenden Hauptgruppen:
a. Brandschutztechnische Ertüchtigung
b. Gebäudesanierung mit Fluchtwegeertüchtigung
c. Energetische Sanierung
d. Sanierung zur sportlichen Nutzung
4. Eine Kostenermittlung für die Sanierungsmaßnahmen
5. Eine Umsetzungsplanung mit zeitlichem Horizont
6. Eine Darstellung über Fördermöglichkeiten
7. Die Beantwortung der Fragen zum Brandschutzbericht – siehe Anhang

 

 

Die FDP Fraktion beantragt, in den Räumen des DRK auf dem Wiesensee-Gelände eine Klimaanlage zu errichten.

Ansprechpartner: Wetzel, Christopher
zuständiger Fachbereich: 2
Antragsdatum: 25.07.2023
Antragsteller: FDP
Eingangsdatum: 25.07.2023
in Sitzung vorgelegt: -
in Sitzung beraten & beschlossen: -
Bearbeitungsstand: zurückgezogen
Bemerkung:  
 
Die FDP Fraktion beantragt, in den Räumen des DRK auf dem Wiesensee-Gelände eine Klimaanlage zu errichten.
 

Angesichts anhaltender Perioden mit hohen Außentemperaturen und um die medizinische Versorgung von Patienten durch das DRK auf dem Wiesensee Gelände bestmöglich zu gewährleisten, ist eine Klimatisierung der Behandlungsräumlichkeiten unbedingt nötig. Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Errichtung einer Klimaanlage in den Räumlichkeiten des DRK am Wiesensee.

 

Die FDP Fraktion beantragt, in den Räumen des Kastanienkindergartens, die für die Nachmittagsbetreuung genutzt werden, eine Klimaanlage zu errichten.

Ansprechpartner: Wetzel, Christopher
zuständiger Fachbereich: 2
Antragsdatum: 25.07.2023
Antragsteller: FDP
Eingangsdatum: 25.07.2023
in Sitzung vorgelegt: -
in Sitzung beraten & beschlossen: -
Bearbeitungsstand: zurückgezogen
Bemerkung:  
 
Die FDP Fraktion beantragt, in den Räumen des Kastanienkindergartens, die für die Nachmittagsbetreuung genutzt werden, eine Klimaanlage zu errichten.
 

Angesichts anhaltender Perioden mit hohen Außentemperaturen und zum Wohle der Kinder, ist eine Klimatisierung der Betreuungsräumlichkeiten insbesondere in den Nachmittagsstunden nötig.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Errichtung einer Klimaanlage in den zur Nachmittagsbetreuung genutzten Räumlichkeiten des Kastanienkindergartens.

 

Antrag zur Anwesenheit der Fachbereichsleiter in GR-Sitzungen.

Ansprechpartner: Bürgermeister
zuständiger Fachbereich: 1
Antragsdatum: 25.07.2023
Antragsteller: FDP
Eingangsdatum: 25.07.2023
in Sitzung vorgelegt: -
in Sitzung beraten & beschlossen: -
Bearbeitungsstand: zurückgezogen
Bemerkung:  
 
Die FDP Fraktion beantragt, dass zukünftig alle Fachbereichsleiter (m/w/d) oder ihre Stellvertreter (m/w/d) an Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen.
 

Die FDP Fraktion ist der Meinung, dass es sowohl für eine effiziente Kommunikation innerhalb der Verwaltung, als auch für eine effiziente Kommunikation mit den Gemeinderäten unerlässlich ist, dass aus jedem Fachbereich eine Führungskraft in der Sitzung anwesend ist. Dadurch können Fragen oder Rückfragen der Gemeinderäte schneller beantwortet werden. Zudem können Fragestellungen aus der Sitzung für die Verwaltung von allen Fachbereichen basierend auf der Diskussion aus dem Gemeinderat berücksichtigt werden. Ein Verlust von Ersthandinformationen, wie er bei der Weitergabe der Informationen unvermeidlich ist, wird verhindert. Daher beantragt die FDP Fraktion, dass zukünftig alle Fachbereichsleiter (m/w/d) oder ihre Stellvertreter (m/w/d) an Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen.

 

Antrag zur Einberufung des Kuratoriums Kindergärten im Spätjahr 2023.

Ansprechpartner: Schork, Tobias
zuständiger Fachbereich: 1
Antragsdatum: 30.06.2023
Antragsteller: Pro Hemsbach
Eingangsdatum: 30.06.2023
in Sitzung vorgelegt: 25.09.2023
in Sitzung beraten & beschlossen: 25.09.2023
Bearbeitungsstand: zurückgezogen
Bemerkung:  
 
Die Fraktion PRO Hemsbach reicht den im GR am 26.06.2023 mündlich gestellten Antrag, den Ausschuss „Kuratorium Kindergärten“ zum Spätjahr einzuberufen, mit Begründung in schriftlicher Form ein.
 

Wie jedes Jahr zeigt die Beschlussvorlage, wie knapp die Bedarfsplanung ausgelegt ist. Da stellen wir uns die Frage, ob unter derartigen Rahmenbedienungen eine gute Bildungsqualität überhaupt gewährleistet werden kann. Denn ein Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung und hat einen wichtigen Bildungsauftrag zu erfüllen. Die Kinder bekommen in der frühkindlichen Pädagogik „Rüstzeug“ für ihre weitere Entwicklung. Zudem erlernen die Kinder wichtige soziale Kompetenzen. Es ist folgende Frage zu klären: Können unsere Kindergärten in Hemsbach unter den aktuellen Bedingungen diesen Bildungsauftrag erfüllen oder tauschen wir Bildung gegen reine Betreuung ein. Über die aktuelle Situation in unseren Kindergärten muss man mit dem Fachpersonal im Kiga Ausschuss offen diskutieren und ggf. die Rahmenbedingungen ändern. Ein weiterer Punkt ist das Ausbilden von Fachkräften: Am 28.04.2023 haben wir per Email unter dem Ansatz:“ Wenn man keine Fachkräfte findet, dann muss man seine Fachkräfte selbst ausbilden“ bei der Verwaltung dafür geworben, sich zu öffnen und das Angebot des Landes BW zum „Direkteinstieg Kita in BW“ zu nutzen. Sogenannten Direkteinsteiger / Quereinsteiger verfügen über Berufs- und Lebenserfahrung und entscheiden sich bewusst für einen anderen Lebensweg, wenn sie sich für diesen Direkteinstieg bewerben. Die Betreuungsaufgabe in den Kindergärten sieht dabei anders aus, als bei jungen Auszubildenden.

 

Die Fraktion PRO Hemsbach stellt den Antrag Stadtbäume zu pflanzen.

Ansprechpartner: Wetzel, Christopher
zuständiger Fachbereich: 2
Antragsdatum: 08.05.2023
Antragsteller: Pro Hemsbach
Eingangsdatum: 08.05.2023
in Sitzung vorgelegt: 25.09.2023
in Sitzung beraten & beschlossen: 25.09.2023
Bearbeitungsstand: zurückgezogen
Bemerkung:  
 
Bäume sind für die Menschen Verbündete im Klimawandel.
 

Jedes Jahr werden in Hemsbach Straßen bzw. Teile von Straßenzügen saniert. Hier stellt sich für die Kommune die Aufgabe, bei jedem Projekt zu prüfen, ob der Straßenzug nicht mit Bäumen begrünt werden kann. Eine weitere Möglichkeit Stadtbäume zu pflanzen entsteht, wenn durch „verkehrliche Maßnahmen“ sich in den Straßen etwas ändert. Zum Beispiel wenn sie eine Einbahnstraße werden. Bäume können bei der Anpassung an höhere Temperaturen vor allem in Städten helfen. Sie nehmen Kohlendioxid auf, produzieren Sauerstoff, spenden Schatten und kühlen. So übernehmen Bäume in Städten die Funktion als Schattenspender, Luftfilter und Klimaanlage und haben einen unschätzbaren Wert für das Lebensgefühl in der Stadt. Daher stellen wir den Antrag, dass bei jeder Sanierung einer Straße bzw. eines Teils einer Straße oder bei einer neuen verkehrlichen Neuanordnung, die Verwaltung prüft, ob die Möglichkeit besteht im Rahmen der Sanierung des Straßenzuges bzw. der Neuordnung diese durch Bäume zu begrünen. Wenn dies möglich ist, erarbeitet die Stadt Begrünungsvorschläge, welche mit den Anliegern besprochen und umgesetzt werden.

 

Antrag auf Betrieb von PV-Anlagen.

Ansprechpartner: Wetzel, Christopher
zuständiger Fachbereich: 2
Antragsdatum: 26.09.2022
Antragsteller: FDP
Eingangsdatum: 29.09.2022
in Sitzung vorgelegt: -
in Sitzung beraten & beschlossen: -
Bearbeitungsstand: erledigt
Bemerkung:  
 

Die FDP Fraktion beantragt die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik (PV) Anlagen auf städtischen Gebäuden und Grundstücken zu entwickeln. Die FDP Fraktion beantragt weiterhin, dass in diesem Konzept auch die Errichtung und der Betrieb von PV Anlagen durch Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden soll.

 

Antrag zu Spielmöglichkeiten für Hunde.

Ansprechpartner: Wetzel, Christopher
zuständiger Fachbereich: 2
Antragsdatum: 14.09.2022
Antragsteller: Pro Hemsbach
Eingangsdatum: 14.09.2022
in Sitzung vorgelegt: 25.09.2023
in Sitzung beraten & beschlossen: 25.09.2023
Bearbeitungsstand: zurückgezogen
Bemerkung:  
 
„Hunde benötigen Platz um frei laufen und spielen zu können“

In Hemsbach ist Leinenpflicht und immer häufiger werden wir gefragt, ob es nicht möglich wäre dass die Kommune ein stadteigenes Grundstück zur Verfügung stellt, auf welcher Hunde spielen und toben können. In vielen Gemeinden gibt es dieses Angebot bereits bzw. es wird nach Möglichkeiten gesucht, um dies zu realisieren. PH stellt den Antrag, die Verwaltung möge nach Möglichkeiten suchen um diese Spielmöglichkeit für Hunde in Hemsbach anbieten zu können und den Gemeinderat darüber zu informieren.

Die Pro Hemsbach-Fraktion hat den Antrag zurückgezogen.

 

 

Antrag Zu-/Abfahrt von der KVS zum Einkaufszentrum

Ansprechpartner: Maschur, Sven
zuständiger Fachbereich: 3
Antragsdatum: 12.09.2022
Antragsteller: Pro Hemsbach
Eingangsdatum: 12.09.2022
in Sitzung vorgelegt: 24.10.2022
in Sitzung beraten & beschlossen: 24.10.2022
Bearbeitungsstand: zurückgezogen
Bemerkung: -
 
Die Fraktion PRO HEMSBACH stellt den Antrag Kontakt mit dem RNK aufzunehmen
und die gemachte Zusage, „eine Zu - und Abfahrt von der KVS zum
Einkaufszentrum“, zu realisieren.
 

Sachverhalt:
Bereits im Vorfeld des Baues der Gebäude für REWE, DM und ALDI und der Planung der KVS wurde in den damaligen Plänen die Gebäude ein Stück nach Süden verschoben. Damit sollte eine Option entstehen, den Zulieferverkehr direkt über die KVS anfahren zu lassen um damit eine Entlastung
für die Berliner Straße zu erhalten.
Diese Option wurde damals in der rechtlichen Auseinandersetzung um die KVS mit dem Kreis geführt.
Die damalige Forderung, die Märkte direkt an die KVS anzubinden, lehnte der Kreis damals
mit der Begründung ab, dass mit dieser planerischen Veränderung die KVS in ihrer Realisierung
gefährdet sei. Der Landrat selbst versprach, nach Fertigstellung der planfestgestellten KVS, könnte
diese Anbindung geprüft werden und ggf. entstehen.
In Anbetracht der extremen Lärmbelästigung durch den Anliefer- und Besucherverkehr und ist es
an der Zeit, die oben genannte Option zu aktivieren. Die gesundheitlichen Auswirkungen durch
Lärm sind bekannt.


Antrag:
Wir stellen den Antrag, dass die Verwaltung sich mit Nachdruck für diese Anbindung beim Kreis
einsetzt und dessen Versprechen einfordert damit diese Anbindung Realität werden kann.
Wir möchten an dieser Stelle weiterhin betonen, dass alle Möglichkeiten und Notwendigkeiten angesprochen
und diskutiert werden müssen, um eine Realisierung zu ermöglichen.

GR-Sitzung 24.10.2022:
StRin Drissler zieht den Fraktionsantrag zurück, da dieser keinen Aussicht auf Erfolg hat.

 

Antrag - Teilnahme am Fahrradverleihsystem VRNnextbike 

Ansprechpartner: Maschur, Sven
zuständiger Fachbereich: 3
Antragsdatum: 05.07.2022
Antragsteller: SPD
Eingangsdatum: 05.07.2022
in Sitzung vorgelegt: 25.07.2022
in Sitzung beraten & beschlossen: 25.09.2023
Bearbeitungsstand: zurückgezogen
Bemerkung:  
 
die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt, dass die Verwaltung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar Kontakt aufnimmt, damit Hemsbach in das VRNnextbike Fahrradvermietsystem aufgenommen und Ausleihstationen geschaffen wird. 
 

Begründung:
Im Bereich der Metropolregion Rhein-Neckar findet man immer mehr Fahrradverleihstationen von VRNnextbike vor. Die Entwicklung ist laut einer Mitteilung des VRN vom März 2022 weiter steigend. In Folge der ökologisch motivierten Änderungen im Mobilitätsverhalten eines Großteils der Bevölkerung bietet es sich an, auch das Nahverkehrsangebot in Hemsbach um dieses ökologisch sinnvolle Modul zu ergänzen. Als mögliche Standorte könnten wir uns den Bahnhof und das Alla-hopp-Gelände/Eingang Wiesensee vorstellen.

GR 25.07.2022 - TOP 4)
Bearbeitungsstand:
Die Angelegenheit ist in Klärung. Informationen folgen in einer der nächsten Sitzungen.

 
anträge

Hiermit stellt die CDU-Fraktion des Gemeinderates Hemsbach einen Antrag, dass künftig jegliches Beparken von Gehwegen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll.

Insbesondere die Regelung, dass ein 80cm Abstand als ausreichend gilt, möchten wir hiermit unterbinden.
Zumal in der StVO hier von einem Richtwert von mindestens 1,2m gesprochen wird und nicht wie in unserem Fall von 0,8m.

Grundlage, für das Parken im gesamten Stadtgebiet soll in Zukunft die StVO § 12 Abs. 4 und 4a bilden. In diesen heißt es:

„(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.“

Somit ist es möglich, in Verbindung mit Verkehrszeichen 315 (siehe Abbildung), stellen auszuweisen, in welchen das Parken auf dem Gehweg gestattet wird. Im restlichen Stadtgebiet wird es dadurch automatisch untersagt.

Zur Begründung des Antrages möchten wir erklären, dass wir die momentane Duldung als nicht mehr zeitgemäß ansehen. Durch die Zunahme des ruhenden Verkehrs ist es stellenweise zu einer extremen Beparkung von Gehwegen gekommen, welche allein dem Fußgänger zur Verfügung stehen sollten. Auch in Hinsicht auf unseren demographischen Wandel, wird es zukünftig nötig sein, den Gehweg freizuhalten, um es unseren älteren Mitbürgern zu ermöglichen, sich auf dem Gehweg zu begegnen und nicht auf die Straße ausweichen zu müssen.

Durch diese Maßnahme steigern wir die Sicherheit unserer Fußgänger, welche sich zum Großteil aus Kindern und älteren Menschen zusammensetzen.
Ein weiterer Aspekt ist, dass Gehwege in der Regel nicht zur Aufnahme von Kräften solcher Größenordnung gebaut werden. Sprich Diese verschleißen durch das ständige Parken schneller und müssen somit auch häufiger ausgebessert werden. Dies führt unnötig zu Kosten.
Uns ist ebenfalls bewusst, dass es eigentlich schon ein generelles Parkverbot auf Gehwegen gibt, dennoch ist die gelebte Praxis in unserem Ort eine andere.
Ebenfalls empfehlen wir, die Bußgelder aus der StVO zu übernehmen (siehe Anhang Tabelle1)

Wir sehen diesen Antrag als ersten Schritt zur Verbesserung der Sicherheit und Attraktivität unseres Gehwegnetzes und hoffen darauf, dass durch diesen ersten Schritt, auch das „zu Fuß gehen“ im Ort sich wieder mehr Beliebtheit erfreut.
Im zweiten Schritt, müssen Gespräche geführt werden, wie zukünftig dieses Verbot durchgesetzt werden kann, ohne unser Ordnungsamt zu überlasten.

Wir möchten die Verwaltung bitten, diesen Antrag in einer der nächsten Sitzungen aufzunehmen.

Ansprechpartner: Pohl, ThomasMaschur, Sven
zuständiger Fachbereich: FB 3
Antragsdatum: 22.07.2020
Antragsteller: CDU
Eingangsdatum: 24.07.2020
in Sitzung vorgelegt: -
in Sitzung beraten & beschlossen: -
Bearbeitungsstand: zurückgezogen

Bemerkung

Antrag (.pdf)

Der Fraktionsantrag wurde mit Schreiben vom 06.08.2020 zurückgezogen.

Die Fraktion PRO HEMSBACH stellt den Antrag, das städtische Grundstück Flurstücknummer 2550 bindend im Bebauungsplan zu integrieren.

Das Plangebiet zur Erstellung des Bebauungsplans beinhaltet auch das städtische Grundstück Flst.Nr. 2550 – 2550/10 (siehe dazu Seite 2 des Entwurfes). Es muss im Interesse der Stadt liegen, dieses Grundstück bindend in die Baufenster zu integrieren und im Rahmen der Bauleitplanung mit zu verkaufen.

Ansprechpartner: Rößling, Bertram
zuständiger Fachbereich: FB 2
Antragsdatum: 24.09.2019
Antragsteller: Pro Hemsbach
Eingangsdatum: 30.09.2019
in Sitzung vorgelegt: 28.10.2019
in Sitzung beraten & beschlossen: -
Bearbeitungsstand: zurückgezogen

Bemerkung

Der Antrag wurde von der Fraktion PRO HEMSBACH am 22.10.2019 vorerst schriftlich zurückgezogen.

schriftliche Begründung/Vorbemerkung von Seiten der Fraktion:

Es muss im Interesse der Stadt sein, das städtische Flurstück 2550-2550/10 im Rahmen der Bauleitplanung bestmöglich nutzbar zu machen.
Unsere Überprüfung der Situation ergab, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, welche im Rahmen der Bauleitplanung geprüft werden müssen:

  1. Der Verkauf dieses Grundstückes; dies wäre die optimalste Lösung
  2. Wenn dies nicht möglich ist, dann ist im Rahmen der Bauleitplanung mit dem Straßenbauamt/Straßenbehörde Kontakt aufzunehmen und der Antrag zu stellen, die Abstandgrenze von 15 Meter zur KVS zu reduzieren, damit auf dieser Fläche das Bauen möglich wird. Würde das Straßenbauamt den Wunsch der Stadt Hemsbach entsprechen, wäre dieses städtische Grundstück mit einer Grenzbebauung bebaubar. Es wäre die gleiche Regelung einer Bebaubarkeit, wie es auf einem anderen Grundstück vorgesehen ist.
  3. Wenn das Straßenbauamt dem Wunsch (2) nicht entspricht, könnte diese Fläche z.B. mit Garagen bebaut werden. Dazu ist ebenfalls von der Straßenbehörde eine Freigabe zu erwirken, welche die „Anbaubeschränkungen“ aufhebt. Diese Flächen müssten dann auch im Bebauungsplan festgesetzt werden.
  4. Wenn das Straßenbauamt die „Anbaubeschränkung“ nicht aufhebt, dann könnten auf dem städtischen Grundstück Stellplätze entstehen, welche ebenfalls im Bebauungsplan festzusetzen sind. Diese könnten dann veräußert werden.

Diese 4 Optionen sind vom Bauamt zu prüfen bzw. als Antrag an die Fachbehörden zu stellen. Unser Antrag ist zusammen mit den Ergebnissen aus 1 – 4 dem Gemeinderat  vorzulegen, um die notwendigen Beschlüsse für die Bauleitplanung herbei zu führen. Daher ziehen wir den Antrag zurück und bitten auf Wiedervorlage im GR, wenn Punkt 1- 4 geklärt sind.