Feuerwehr, Kostenersatzregelung
Stadt Hemsbach
Rhein-Neckar-Kreis
S A T Z U N G
zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr Hemsbach
vom 16.12.1991
§ 1 - Kostenersatzpflicht
Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hemsbach wird nach Maßgabe dieser Satzung Kostenersatz erhoben, soweit Einsätze nicht nach § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz unentgeltlich sind.
§ 2 - Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes
- Die Pflicht zum Kostenersatz entsteht mit der Beendigung der Leistung.
- Der Kostenersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Kostenbescheides zur Zahlung fällig.
§ 3 - Überlandhilfe
Die Kosten der Überlandhilfe werden nach den Sätzen des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses erhoben, soweit die Kosten von der Hilfe empfangenden Gemeinde zurückgefordert werden können. Die Kosten der Überlandhilfe werden nur in Höhe des in den Zuwendungsrichtlinien Feuerwehrwesen festgesetzten Betrages erhoben, falls der hilfeempfangenden Gemeinde kein Kostenersatz zusteht.
§ 4 - Grundlage der Kostenberechnung
- Die Kosten werden nach den Sätzen des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses erhoben. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Kosten nach Zeitaufwand, der Anzahl der eingesetzten bzw. der in Bereitschaft stehenden Feuerwehrangehörigen und der Fahrzeuge und Geräte berechnet.
Ist eine Kostenberechnung für besondere Leistungen nach dem Kostenverzeichnis auch bei analoger Anwendung nicht möglich, werden die tatsächlichen Kosten berechnet. Für Reinigung der persönlichen Ausrüstung können je Feuerwehrangehörigen höchstens zwei Stunden hinzugerechnet werden. - Bei Stundensätzen werden angefangene Stunden auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.
- Die ersatzpflichtigen Kosten für Einsätze der Feuerwehr umfassen:
- Die Personalkosten für die eingesetzten und in Bereitschaft stehenden Feuerwehrangehörigen.
- Die Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte.
- Die Fahrtkosten für die von den Fahrzeugen zurückgelegten Wegstrecken.
- Ersatz für Verbrauchskosten.
Anlage zur Satzung über die Kosten für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr Hemsbach vom 16.12.1991
Kostenverzeichnis
1. Personalkosten
je Feuerwehrangehörigen und Stunde
- für einen Angehörigen der Feuerwehr - 12,78 €
- bei Arbeitsausfall im Betrieb/Dienststelle wird Verdienstausfall in tatsächlicher Höhe berechnet.
- Zuschlag bei Unfällen mit Öl, bzw. gefährlichen Gütern und Stoffen - 5,11 €
- Zuschlag bei Arbeiten an oder auf Gewässern bzw. andere mit Schutz verbundenen Tätigkeiten (Schmutzzulage) - 2,56 €
- Verpflegungskosten werden bei Einsätzen über 4 Stunden in tatsächlicher Höhe berechnet.
2. Fahrzeugkosten
Die Fahrzeugkosten bestehen aus:
- Grundkosten
- Betriebskosten
- Bereitstellungskosten
- Kilometerkosten
Bereitstellungskosten werden erhoben, solange die Fahrzeuge nicht im Betrieb, aber aus Sicherheitsgründen bereitzustellen sind, sowie bei Feuersicherheitswachen.
3. Kosten für den Einsatz von Fahrzeugen und Geräten zzgl. Lohnkosten nach Ziffer 1
Grundkosten |
Bereitstellungs- kosten €/Tag |
Betriebskosten €/Stunde |
KM-Kosten €/KM |
|||||||
1. | Löschfahrzeuge LF16,TLF16,LF24, TLF24 |
51,13 | 51,13 | 51,13 | 1,53 | |||||
2. | LF8, TLF8, GW | 38,35 | 38,35 | 38,35 | 1,53 | |||||
3. | Kraftfahrdrehleiter Rüst- und Gerätewagen über 7,5 to zGG |
76,69 | 76,69 | 76,69 | 1,53 | |||||
4. | Sonstige Einsatzfahrzeuge (MTW, RW1, ELW usw.) |
25,56 | 25,56 | 25,56 | 1,02 | |||||
5. | Transportanhänger,SWA | 10,23 | 10,23 | 10,23 | 0,51 | |||||
6. | Tragbare Aggregate, Pumpen sowie hydraul. Geräte |
15,34 | ||||||||
7. | Tragbare motorgetriebene Geräte | 15,34 |
4. Kosten für die Bereitstellung bzw. Einsatz weiterer Feuerwehrgeräte
Die Berechnung erfolgt pro Einsatz
Kosten pro Einsatz € |
Wartung, Pflege, Reperatur € |
|||||
1. | Leitern (tragbar undmechanisch) | 7,67 | ||||
2. | Schläuche pro Stück | 5,11 | 5,11 | |||
3. | sonstige nicht aufgeführte Geräte wie z.B. Beleuchtungsgeräte, Schweißgeräte |
2,56 |
5. Kosten für Schutzausrüstung
Die Kosten bestehen aus
- Grundkosten pro Einsatz
- Kosten für Reinigung und Desinfektion
- Füllkosten
- Wiederbeschaffungskosten (Ersatzbeschaffung)
Grundkosten pro Einsatz € |
Reinigung Desinfektion €/Stk. |
Füllkosten pro Flasche |
||||
Atemschutzgerät | 10,23 | 5,11 | ||||
Atemschutzmaske | 2,56 | 2,56 | ||||
Pressluftflasche | 3,58 | |||||
Ölanzug | 10,23 | 12,78 | ||||
Gas/Säureschutzanzug | 38,35 | 38,35 | ||||
Hitzeschutzanzug | 38,35 | |||||
Einsatzkleidung | 12,78 |
Die Wiederbeschaffungskosten werden in tatsächlicher Höhe berechnet.
6. Verbrauchsmittel
Für die Verbrauchsmittel werden die Selbstkosten plus 10 % Verwaltungskostenzuschlag berechnet.
7. Feuerwehrsicherheitsdienst
Bei besonderen Anlässen, wie Feuerwerk, Ausstellung, Zirkus, Fastnachts-, Renn- und sonstige Veranstaltungen werden berechnet:
Personalkosten je Mann und Stunde - 7,16 €
Bereitstellung von Fahrzeugen (zuzüglich Fahrtkosten)
siehe Ziffer 3
8. Technischer Fehlalarm/Mutwillige Alarmierung
- Fahrzeugkosten pauschal pro Fahrzeug - 102,26 €
- Personalkosten für jeden angetretenen
Feuerwehrangehörigen - 12,78 €