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  • Andreas Spieß

Feuerwehr, Kostenersatzregelung

Stadt Hemsbach
Rhein-Neckar-Kreis

 

S A T Z U N G

zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr Hemsbach

vom 16.12.1991

 

§ 1 - Kostenersatzpflicht

Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hemsbach wird nach Maßgabe dieser Satzung Kostenersatz erhoben, soweit Einsätze  nicht nach § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz unentgeltlich sind.

 

§ 2 - Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes

  1. Die Pflicht zum Kostenersatz entsteht mit der Beendigung der Leistung.

  2. Der Kostenersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Kostenbescheides zur Zahlung fällig.

 

§ 3 - Überlandhilfe

Die Kosten der Überlandhilfe werden nach den Sätzen des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses erhoben, soweit die Kosten von der Hilfe empfangenden Gemeinde zurückgefordert werden können. Die Kosten der Überlandhilfe werden nur in Höhe des in den Zuwendungsrichtlinien Feuerwehrwesen festgesetzten Betrages erhoben, falls der hilfeempfangenden Gemeinde kein Kostenersatz zusteht.

 

§ 4 - Grundlage der Kostenberechnung

  1. Die Kosten werden nach den Sätzen des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses erhoben. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Kosten nach Zeitaufwand, der Anzahl der eingesetzten bzw. der in Bereitschaft stehenden Feuerwehrangehörigen und der Fahrzeuge und Geräte berechnet.
    Ist eine Kostenberechnung für besondere Leistungen nach dem Kostenverzeichnis auch bei analoger Anwendung nicht möglich, werden die tatsächlichen Kosten berechnet. Für Reinigung der persönlichen Ausrüstung können je Feuerwehrangehörigen höchstens zwei Stunden hinzugerechnet werden.

  2. Bei Stundensätzen werden angefangene Stunden auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.

  3. Die ersatzpflichtigen Kosten für Einsätze der Feuerwehr umfassen:
  1. Die Personalkosten für die eingesetzten und in Bereitschaft stehenden Feuerwehrangehörigen.
  2. Die Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte.
  3. Die Fahrtkosten für die von den Fahrzeugen zurückgelegten Wegstrecken.
  4. Ersatz für Verbrauchskosten.

 

Anlage zur Satzung über die Kosten für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr Hemsbach vom 16.12.1991

 

Kostenverzeichnis

1. Personalkosten

je Feuerwehrangehörigen und Stunde

  1. für einen Angehörigen der Feuerwehr - 12,78 €

  2. bei Arbeitsausfall im Betrieb/Dienststelle wird Verdienstausfall in tatsächlicher Höhe berechnet.

  3. Zuschlag bei Unfällen mit Öl, bzw. gefährlichen Gütern und Stoffen - 5,11 €

  4. Zuschlag bei Arbeiten an oder auf Gewässern bzw. andere mit Schutz verbundenen Tätigkeiten (Schmutzzulage) - 2,56 €

  5. Verpflegungskosten werden bei Einsätzen über 4 Stunden in tatsächlicher Höhe berechnet.

 

2. Fahrzeugkosten

Die Fahrzeugkosten bestehen aus:

  1. Grundkosten

  2. Betriebskosten

  3. Bereitstellungskosten

  4. Kilometerkosten

Bereitstellungskosten werden erhoben, solange die Fahrzeuge nicht im Betrieb, aber aus Sicherheitsgründen bereitzustellen sind, sowie bei Feuersicherheitswachen.

 

3. Kosten für den Einsatz von Fahrzeugen und Geräten zzgl. Lohnkosten nach Ziffer 1

       

Grundkosten
€/Einsatz

  Bereitstellungs-
kosten €/Tag
  Betriebskosten
€/Stunde
  KM-Kosten
€/KM
1.   Löschfahrzeuge
LF16,TLF16,LF24, TLF24
  51,13   51,13   51,13   1,53
2.   LF8, TLF8, GW   38,35   38,35   38,35   1,53
3.   Kraftfahrdrehleiter
Rüst- und Gerätewagen
über 7,5 to zGG
  76,69   76,69   76,69   1,53
4.   Sonstige Einsatzfahrzeuge
(MTW, RW1, ELW usw.)
  25,56   25,56   25,56   1,02
5.   Transportanhänger,SWA   10,23   10,23   10,23   0,51
6.   Tragbare Aggregate, Pumpen
sowie hydraul. Geräte
          15,34    
7.   Tragbare motorgetriebene Geräte           15,34    

 

4. Kosten für die Bereitstellung bzw. Einsatz weiterer Feuerwehrgeräte

Die Berechnung erfolgt pro Einsatz

        Kosten pro Einsatz
  Wartung, Pflege, Reperatur
1.   Leitern (tragbar undmechanisch)   7,67    
2.   Schläuche pro Stück   5,11   5,11
3.   sonstige nicht aufgeführte
Geräte wie z.B. Beleuchtungsgeräte,
Schweißgeräte
  2,56    

 

5. Kosten für Schutzausrüstung

Die Kosten bestehen aus

  1. Grundkosten pro Einsatz

  2. Kosten für Reinigung und Desinfektion

  3. Füllkosten

  4. Wiederbeschaffungskosten (Ersatzbeschaffung)
    Grundkosten
pro Einsatz €
  Reinigung
Desinfektion €/Stk.
  Füllkosten
pro Flasche
Atemschutzgerät   10,23   5,11    
Atemschutzmaske   2,56   2,56    
Pressluftflasche           3,58
Ölanzug   10,23   12,78    
Gas/Säureschutzanzug   38,35   38,35    
Hitzeschutzanzug   38,35        
Einsatzkleidung       12,78    

Die Wiederbeschaffungskosten werden in tatsächlicher Höhe berechnet.

 

6. Verbrauchsmittel

Für die Verbrauchsmittel werden die Selbstkosten plus 10 % Verwaltungskostenzuschlag berechnet.

 

7. Feuerwehrsicherheitsdienst

Bei besonderen Anlässen, wie Feuerwerk, Ausstellung, Zirkus, Fastnachts-, Renn- und sonstige Veranstaltungen werden berechnet:

Personalkosten je Mann und Stunde - 7,16 €

Bereitstellung von Fahrzeugen (zuzüglich Fahrtkosten)                                   
siehe Ziffer 3

 

8. Technischer Fehlalarm/Mutwillige Alarmierung

  1. Fahrzeugkosten pauschal pro Fahrzeug - 102,26 €

  2. Personalkosten für jeden angetretenen
    Feuerwehrangehörigen - 12,78 €