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  • Andreas Spieß

Vereinsförderrichtlinien

Richtlinien der Stadt Hemsbach zur Förderung der Vereine der Kultur, des Sports sowie der freien Wohlfahrtspflege
(gültig ab 01.01.2007)
mit Änderungen vom: 28.04.2008 / 16.11.2009 / 25.07.2011

 

Vorwort

Die Bedeutung der Vereine und der Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege in unserer Gesellschaft erfordert eine enge Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Stadt. Für ihre Leistungen ist eine finanzielle Förderung aus öffentlichen Mitteln gerechtfertigt und notwendig. Die Stadt Hemsbach fördert ihre Vereine und Organisationen – im folgenden Vereine genannt – gerecht nach den folgenden Richtlinien im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Bei der Förderung haben jugendpflegerische Gesichtspunkte Priorität. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Stadt Hemsbach. Für Investitionszuschüsse sind Einzelbeschlüsse des Gemeinderats erforderlich.

 

I. Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung

  1. Vereine müssen:
    • im Vereinsregister eingetragen sein,
    • ihren Sitz und ihr Betätigungsfeld in Hemsbach haben,
    • zum Nachweis der Gemeinnützigkeit den jeweils geltenden Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen,
    • die Zugehörigkeit zu einem Dachverband nachweisen (nur Sportvereine),
    • mindestens 20 Mitglieder haben,
    • mindestens 50 % der Mitglieder in Hemsbach wohnhaft haben,
    • zu Beginn des Haushaltsjahres – erstes Jahr der Vereinsförderung – seit mindestens einem Jahr bestehen,
    • angemessene Mitgliedsbeiträge erheben und
    • allen Einwohner/Innen der Stadt Hemsbach offen stehen.
  2. Der Verein muss angemessene Eigenleistungen erbringen. Hierzu gehört auch die prüfbare Eigenarbeit. Finanzierungszusagen Dritter sind auf Verlangen der Stadt vorzulegen.

  3. Der Verein muss auf Verlangen der Stadt die Vereinsanlagen den Schulen nach einem Benutzungsplan, der zwischen dem Verein und der Stadt einvernehmlich vereinbart wird, zur Verfügung stellen (betrifft Hallen, Plätze, etc.).

  4. Unterstützungen und Hilfen durch die Stadt setzen voraus, dass der Verein durch seine Arbeit einen Beitrag zum allgemeinen Kultur- und Vereinsleben der Stadt leistet. Der Nachweis hierfür gilt als erbracht, wenn der Verein jährlich mindestens eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Vereinszweckes durchführt.
    Die geförderten Vereine sollen auf Wunsch auch bei Veranstaltungen der Stadt unentgeltlich mitwirken.

  5. Neben den Vereinen sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen und solche Vereinigungen und Einrichtungen, die nach Satzung und allgemein der Zielsetzung nach soziale Aufgaben wahrnehmen und erfüllen, förderfähig. Abs. 1 gilt entsprechend.

  6. Die Stadt ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Mittel nachzuprüfen. Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung hat die Stadt einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung der in den letzten 15 Jahren gewährten Förderbeträge.

  7. Der Gemeinderat kann Ausnahmen zulassen.

     

II. Überlassung von Sportanlagen, Hallen, Sälen und Übungsräumen

  1. Die städtischen Einrichtungen wie Sportanlagen, Hallen, Säle und Übungsräume werden den Hemsbacher Vereinen unentgeltlich überlassen. Ausgenommen hiervon sind kommerzielle Nutzungen und die in Abs. 3 festgelegte Energiekostenpauschale.

  2. Unter der Voraussetzung, dass die Stadt keine eigenen geeigneten Einrichtungen zur Verfügung stellen kann, gilt bei Benutzung der Einrichtungen des Schulverbandes Nördlich Badische Bergstraße (BIZ-Hallen) Abs. 1 entsprechend.

  3. Für die Benutzung der Einrichtungen nach Abs. 1 und 2 wird von den Vereinen eine Energiekostenpauschale erhoben. Ausgenommen hiervon ist die Benutzung bei kommerziellen Veranstaltungen. Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsstunden ist die gem. Vertrag zwischen der Stadt Hemsbach und den Vereinen über die Nutzung der jeweiligen städtischen Einrichtungen festgelegte fiktive Belegung. Bei Veranstaltungen wird für den Auf- und Abbau pauschal eine Stunde zu der tatsächlichen Nutzung hinzugerechnet.

    Die Energiekostenpauschale beträgt pro Stunde für:        

    Hans-Michel-Halle

    4,50 €

    Turnhalle Uhlandschule

    1,50 €

    Turnhalle Hebelschule

    1,50 €

    Turnhalle Schillerschule

    1,50 €

    Kulturhalle Krone, großer Saal

    1,00 €

    Kulturhalle Krone, kleiner Saal

    0,50 €

    ehemalige Synagoge

    1,00 €

    Lesezimmer ehemalige Synagoge

    0,50 €

    BIZ-Hallen (je 1/3)

    1,50 €

    altes Rathaus, Sitzungssaal

    2,50 €

    altes Rathaus, Fraktionszimmer

    0,50 €

    Sportplatzanlage (je Sportplatz)

    2,50 €

    Wenn Vereinen Einzelräume von städtischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, sind die Energiekosten im Einzelfall gesondert festzulegen.

     Die Energiekostenpauschalen sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und ggf. neu festzusetzen.

  4. a)   Werden städtische Einrichtungen oder Räume Hemsbacher Vereinen zur alleinigen Nutzung überlassen, wird ein marktübliches Entgelt nach der Anlage 2 dieser Vereinsförderrichtlinien festgesetzt. Hieraus haben die Vereine einen Anteil von 10 % an die Stadt Hemsbach zu zahlen. Der Anteil von 10 % erhöht sich, wenn die Einrichtungen oder Räume durch die Vereine auch regelmäßig kommerziell genutzt werden, in diesem Falle ist die Höhe des Anteils für diese Vereine gesondert festzulegen.

    b)   Für die Überlassung dieser Einrichtungen oder Räume, haben die Vereine die hierfür anfallenden Bewirtschaftungskosten (z.B. Wasser, Abwasser, Heizung, Strom, Abfallgebühren. Reinigung u.ä.) selbst zu tragen.        
       
  5. Zur Schaffung vereinseigener Einrichtungen können, soweit dies möglich ist, stadteigene Grundstücke pachtweise überlassen werden. Abs. 4 gilt entsprechend.

 

III. Barzuschüsse

  1. Die Vereine erhalten von der Stadt Hemsbach jährliche Barzuschüsse nach der Anlage 1 dieser Vereinsförderrichtlinien. Hiervon ausgenommen sind Sportvereine und politische Vereinigungen.

  2. Voraussetzung für die Gewährung von Barzuschüssen ist die Aufnahme in die Liste der förderfähigen Vereine, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinsförderrichtlinien ist. Über die Aufnahme eines Vereins in die Liste entscheidet der Gemeinderat.

  3. Die Barzuschüsse werden nur auf Antrag ausgezahlt. Die Anträge sind bis spätestens 30.09. eines Kalenderjahres formlos zu stellen. In dem Antrag ist die geplante Verwendung durch den Verein aufzuzeigen.

 

IV. Investitionszuschüsse

  1. Die Stadt Hemsbach fördert den Neubau, Erweiterungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten von Sportstätten.

  2. Voraussetzung hierfür ist, dass die Sportstätten:

    • von der Stadt nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden können,
    • im Eigentum oder im Besitz des Vereins sind und dieser einen langfristigen Pachtvertrag hat,
    • im Stadtgebiet oder auf stadteigenem Gelände liegen,
    • in Aufbau, Größe und Einrichtung den Wettkampfbestimmungen des Fachverbandes entsprechen,
    • sich in einem gepflegten Zustand befinden und so beschaffen sind, dass man auf ihnen ohne Unfallgefahr Sport treiben kann,
    • ganzjährig, mindestens jedoch sechs Monate im Jahr für Sportzwecke intensiv genutzt werden.
  3. Gefördert werden Maßnahmen, die vom Land und den Sportbünden gefördert werden. Der Förderrahmen ergibt sich aus dem vom Land und den Sportbünden anerkannten zuschussfähigen Aufwand. Die Zuschussrichtlinien des Landes Baden-Württemberg finden sinngemäß Anwendung.

  4. Der Zuschuss beträgt 10 % der zuschussfähigen Aufwendungen. Der Höchstbetrag des Zuschusses darf den Zuschuss des Badischen Sportbundes oder anderer Sportbünde nicht übersteigen. Die Zuschüsse anderer Stellen (Land, Kreis, Sportbund, Fachverband) sind vorab von den Aufwendungen abzusetzen.

  5. Anträge auf Gewährung eines städtischen Zuschusses sind unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bis zum 01.10. für das folgende Jahr zu stellen.

  6. Der Verein muss nach diesen Richtlinien bezuschusste Sportstätten bei Bedarf den Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hemsbach für den Sportunterricht zur Verfügung stellen.

 

V. Betriebskostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen

  1. Die Unterhaltung der vereinseigenen Sportanlagen ist Sache der Vereine. Die Vereine erhalten für den Betrieb dieser Anlagen einen Zuschuss. Dieser beträgt je Quadratmeter sportlich genutzter Fläche pro Jahr:         

    bei Turn- und Sporthallen

    5,00 €

    bei Reithallen, Schießhallen (Gebäudeteil)

    1,00 €

    bei Außensportanlagen

    0,10 €


    Zu den sportlich genutzten Flächen zählen auch die Flächen für Dusch-, Wasch- und Umkleideräume.

  2. Der Betriebskostenzuschuss wird um die Hälfte gekürzt, wenn die sportlich genutzte Fläche auch der kommerziellen Nutzung unterliegt.

  3. Die erstmalige Bezuschussung einer Sportanlage ist unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bis zum 01.10. für das Folgejahr zu beantragen.

  4. Mit der Zahlung dieser Betriebskostenzuschüsse sind gleichzeitig alle Mietkosten bei Anmietung durch die Stadt Hemsbach abgegolten, mit Ausnahme von regelmäßigen Belegungen, die durch gesonderte Vereinbarungen festgelegt sind.

  5. Erfolgt eine indirekte Förderung der Pacht, Miete oder Nebenkosten (II), entfällt die Zahlung des Betriebskostenzuschusses.

 

VI. Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen

  1. Zur Förderung der Jugendarbeit erhalten die Vereine für jedes beitragspflichtige jugendliche Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen jährlichen Zuschuss von 17,00 €. Hierbei werden Jugendliche, die in dem zu meldenden Jahr das 18. Lebensjahr vollenden, mitgezählt.

  2. Die Zuschüsse werden nur auf Antrag ausgezahlt. Die Anträge sind bis spätestens 30.09. eines Kalenderjahres formlos zu stellen. Dem Antrag ist die Meldung der Mitgliederzahlen an den jeweiligen Dachverband beizufügen. Bei Vereinen, die keinem Dachverband angehören, ist eine Liste der Jugendlichen mit Name und Geburtsdatum beizufügen.

 

VII. Förderung von Jugendfreizeitmaßnahmen

  1. Die Stadt Hemsbach gewährt den Vereinen einen Zuschuss für Teilnehmer an Jugendfreizeitmaßnahmen in die Partnerstädte von Hemsbach (Bray-sur-Seine, Mücheln, Wareham).
  2. Der Zuschuss beträgt 2,00 € pro Jugendlichen und Tag.
  3. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
    • die Jugendfreizeit muss eine Mindestzeit von 3 Tagen haben,
    • der Zuschuss wird für höchstens 14 Tage gewährt,
    • die Mindestteilnehmerzahl muss 10 Jugendliche betragen,
    • als Teilnehmer werden nur Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr anerkannt,
    • die Jugendlichen müssen in Hemsbach wohnen,
    • die geplante Jugendfreizeit muss jeweils vor Reiseantritt bei der Stadtverwaltung angemeldet sein.     

 

VIII. Jubiläumsgaben

Vereine erhalten bei „klassischen Jubiläen“ (25., 50., 75. und 100. Vereinsjubiläum usw.) einen Zuschuss von 5 € je Jubiläumsjahr.

 

IX. Überörtliche Sportveranstaltungen

Bedeutende nationale und internationale Sportveranstaltungen oder andere Sportveranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung können auf Antrag gefördert werden. Anträge hierfür müssen von den Veranstaltern rechtzeitig vor Durchführung der Veranstaltung eingereicht werden. Den Anträgen ist ein Nachweis über die voraussichtlich ungedeckten Aufwendungen beizufügen. Nach Beendigung der Veranstaltung ist ein endgültiger Abschluss vorzulegen. Die Höhe des Zuschusses wird vom Gemeinderat im Einzelfall festgelegt.

 

X. Kulturelle Veranstaltungen von besonderer Bedeutung

Kulturelle Veranstaltungen, die für die Stadt von besonderer Bedeutung sind, können auf Antrag gefördert werden. Anträge hierfür müssen von dem Veranstalter rechtzeitig vor Durchführung der Veranstaltung eingereicht werden. Den Anträgen ist ein Nachweis über die voraussichtlich ungedeckten Aufwendungen beizufügen. Nach Beendigung der Veranstaltung ist ein endgültiger Abschluss vorzulegen. Die Höhe des Zuschusses wird vom Gemeinderat im Einzelfall festgelegt.

 

XI. Ehrung von Sportlern und Mannschaften bei der Erringung von Meisterschaften

Erringen Mannschaften oder Einzelsportler eines Vereins Meisterschaften, erhalten diese Leistungsprämien bzw. Ehrengaben nach den nachfolgend aufgeführten Aufstellungen. Die Ehrung erfolgt jeweils im Frühjahr des auf das Jahr der errungenen Meisterschaft folgenden Jahres.

 

Einzelsportler:

Aktive (Erwachsene):

1. Badische Meisterschaft,

2. Süddeutsche Meisterschaft,

3. Deutsche Meisterschaft

beim 1. mal

Bronzeplakette

beim 2. mal

Silberplakette

beim 3. und weiteren mal

Goldplakette

 

1. Süddeutsche Meisterschaft,

2. Deutsche Meisterschaft

beim 1. mal

Silberplakette

beim 2. mal

Goldplakette

beim 3. und weiteren mal

Goldplakette + 25 €

 

1. Deutsche Meisterschaft

beim 1. mal

Goldplakette

beim 2. und weiteren mal

Goldplakette + 50 €

 

Jugendliche:

Kreismeisterschaft, Bezirksmeisterschaft

Urkunde

 

1. Badische Meisterschaft

Bronzeplakette

2. Badische Meisterschaft

Urkunde

 

1. Süddeutsche Meisterschaft

Silberplakette + 15 €

2. Süddeutsche Meisterschaft

Bronzeplakette

3. Süddeutsche Meisterschaft

Urkunde

 

1. Deutsche Meisterschaft

Goldplakette + 25 €

2. Deutsche Meisterschaft

Silberplakette + 20 €

3. Deutsche Meisterschaft

Bronzeplakette + 15 €

 

Mannschaften:

Aktive (Erwachsene):

Verbandsrundenkämpfe,

Meisterschaft einer Spielklasse, verbunden mit dem Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse

Erste Mannschaften mit einer Mannschaftsgröße bis 6 Personen

(ohne Ergänzungsspieler)

Urkunde + 40 €

Erste Mannschaften mit einer Mannschaftsgröße ab 7 Personen (ohne Ergänzungsspieler)

Urkunde + 50 €

 

Mannschaftsmeisterschaften

außerhalb von

Rundenkämpfen

Erste Mannschaften bis 6 Personen (ohne Ergänzungsspieler)

1. Badischer Meister,

2. Süddeutscher Meister,

3. Deutscher Meister

Urkunde + 25 €

1. Süddeutscher Meister,

2. Deutscher Meister

Urkunde + 40 €

1. Deutscher Meister

Urkunde + 50 €

Erste Mannschaften ab 7 Personen (ohne Ergänzungsspieler)

1. Badischer Meister,

2. Süddeutscher Meister,

3. Deutscher Meister

Urkunde + 35 €

1. Süddeutscher Meister,

2. Deutscher Meister

Urkunde + 50 €

1. Deutscher Meister

Urkunde + 75 €

 

Meisterschaft einer Spielklasse, verbunden mit dem Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse bei Verbandsrundenkämpfen und bei Mannschaftsmeisterschaften außerhalb von Rundenkämpfen

Zweite, Dritte, Vierte usw. Mannschaften und Seniorenmannschaften

Urkunde

 

Jugendliche:

Verbandsrundenkämpfe,

Meisterschaft einer Spielklasse

Mannschaften mit einer Mannschaftsgröße bis 6 Personen

(ohne Ergänzungsspieler)

Urkunde + 20 €

Mannschaften mit einer Mannschaftsgröße ab 7 Personen (ohne Ergänzungsspieler)

Urkunde + 25 €

 

Mannschaftsmeisterschaften

außerhalb von

Rundenkämpfen

Mannschaften bis 6 Personen (ohne Ergänzungsspieler)

1. Badischer Meister,

2. Süddeutscher Meister,

3. Deutscher Meister

Urkunde + 15 €

1. Süddeutscher Meister,

2. Deutscher Meister

Urkunde + 20 €

1. Deutscher Meister

Urkunde + 25 €

Mannschaften ab 7 Personen (ohne Ergänzungsspieler)

1. Badischer Meister,

2. Süddeutscher Meister,

3. Deutscher Meister

Urkunde + 20 €

1. Süddeutscher Meister,

2. Deutscher Meister

Urkunde + 25 €

1. Deutscher Meister

Urkunde + 40 €

 

  • Beim Zusammentreffen mehrerer Meisterschaften eines Sportlers / einer Sportlerin innerhalb eines Jahres wird die Ehrung jeweils nur für die höherwertigere Meisterschaft vorgenommen.
  • Als Meisterschaften gelten nur die vom zuständigen Fachverband des Deutschen Sportbundes ausgeschriebenen und vergebenen Titelkämpfe.
  • Über Auszeichnungen für höherwertigere Meisterschaften (Europa- und Weltmeisterschaften, Olympiasiege u.ä.) entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall.
  • Es wird nur geehrt, wer an der Ehrungsfeier teilnimmt oder sich zur Feier entschuldigt hat.

 

Anlage 1 zu den Vereinsförderrichtlinien

a)      Liste der förderfähigen Vereine gem. III (Barzuschüsse):

Verein:

Förderbetrag

Arbeiterwohlfahrt Hemsbach

200,00 €

Arbeitskreis Fotografie Hemsbach e.V.

50,00 €

Behinderten- und Freizeitsportgemeinschaft Hemsbach e.V.

200,00 €

BUND e.V., Ortsgruppe Hemsbach / Laudenbach

200,00 €

Bürger-Drehscheibe Hemsbach

500,00 €

Cäcilienchor (Katholischer Kirchenchor) Hemsbach

100,00 €

Evangelischer Kirchenchor Hemsbach - Sulzbach

100,00 €

Evangelischer Posaunenchor Hemsbach - Sulzbach

200,00 €

Förderverein Ehemalige Synagoge Hemsbach e.V.

200,00 €

Geflügelzuchtverein Einigkeit 1924 Hemsbach

50,00 €

Gesangverein Germania 1889 e.V. Hemsbach

650,00 €

Hausaufgabenhilfe Hemsbach e.V.

200,00 €

Kaninchenzuchtverein Hemsbach 1919 e.V.

50,00 €

Kerwe- und Heimatverein Hemsbach e.V.

650,00 €

Kontaktgruppe Asyl Hemsbach e.V.

200,00 €

Kulturförderkreis Hemsbach e.V.

650,00 €

Förderverein KunstPlatz Hemsbach e.V.

650.00 €

Männergesangverein Liederkranz 1867 Hemsbach e.V.

650,00 €

Musikverein Hemsbach e.V.

650,00 €

Obst-, Wein- und Gartenbauverein Hemsbach

50,00 €

Partnerschaftsverein Hemsbach

1.000,00 €

Pflegeverein „Kleiner Waidsee“ e.V. Hemsbach

200,00 €

Schnawwelwetzer e.V.

650,00 €

Verband Kriegs- und Wehrdienstopfer Behinderter & Sozialrentner

200,00 €

Verein der Gartenfreunde e.V. Hemsbach

500,00 €

Verein für Deutsche Schäferhunde e.V. Hemsbach

50,00 €

Vogelfreunde und Vogelschutzverein Hemsbach 1956 e.V.

50,00 €

 

b)      Für die Ausstattung und Krönung der Weinhoheiten erhält der Verkehrsverein Hemsbach einen Zuschuss von bis zu 2.500 € gegen Vorlage von Nachweisen.

 

Anlage 2 zu den Vereinsförderrichtlinien

Liste der Vereine, die eine indirekte Förderung durch die Stadt Hemsbach nach II Abs. 4 a als Minderung der Miete oder Pacht erhalten:

Verein

Anlage

Bezeichnung

marktübliches

Entgelt

Angelsportverein Hemsbach 1965 e.V.

Gelände des Clubhauses mit Garage

Pacht

338 €

Arbeiterwohlfahrt Hemsbach (AWO)

Raum Goetheschule

Miete

1.195 €

Behinderten- und Freizeitsportgemeinschaft

Hemsbach e.V.

Gelände des Clubhauses

Pacht

624 €

Budo-Club Hemsbach e.V.

Erdgeschoss der

Schillerschulturnhalle

Pacht

18.710 €

BUND e.V., Ortsgruppe

Hemsbach / Laudenbach

Grünland

Pacht

489 €

DLRG Ortsgruppe Hemsbach

Raum Freibad Wiesensee

Pacht

7.018 €

DRK Ortsgruppe Hemsbach

DRK-Heim

Pacht

7.824 €

Freunde Historischer Fahrzeuge und

Geräte Hemsbach e.V.

Anteil an Grundstück

Flst. Nr. 4397

Pacht

770 €

Verein der Gartenfreunde e.V. Hemsbach

Gelände der Gartenanlage

Pacht

1.033 €

Geflügelzuchtverein Einigkeit 1924,

Hemsbach

Gelände der Zuchtanlage

Pacht

971 €

Junge Union Hemsbach

Raum Goetheschule

Miete

1.379 €

Kaninchenzuchtverein Hemsbach 1919 e.V.

Gelände des Vereinshauses mit Stallungen

Pacht

3.158 €

Deutsche Pfadfinder Sankt Georg,

Hemsbach

Gelände des

Jugendhauses

Pacht /

Erbbauzins

764 €

Reit- und Fahrverein Hemsbach e.V.

Reithalle

Erbbauzins

15.153 €

Sportgemeinde Hemsbach e.V.

altes Clubhaus

Pacht

7.632 €

Sportschützenverein Hemsbach 1926 e.V.

Gelände der

Schützenanlage

Pacht /

Erbbauzins

2.728 €

Tennisclub 1965 Hemsbach e.V.

Gelände der Tennisplätze

und des Clubhauses

Pacht /

Erbbauzins

2.584 €

Tennisclub Wiesensee Hemsbach e.V.

Tennisplätze

Pacht

576 €

Turnverein 1891 Hemsbach e.V.

Räume im Sportcenter

Miete

24.000 €

Verband Kriegs- und Wehrdienstopfer,

Behinderter und Sozialrentner (VDK)

Raum Goetheschule

Miete

2.342 €

Verein für Deutsche Schäferhunde e.V.

Hemsbach

Gelände der

Hundesportanlage

Pacht

4.421 €

Vogelfreunde und Vogelschutzverein

Hemsbach 1956 e.V.

Vereinsheim

Pacht

1.223 €

erhöhter Betrag nach Satz 3:

Keglerverein Hemsbach e.V. 1955

Kegelbahn

Pacht

43.728 €

 

 

Das Logo der Stadt Hemsbach zeigt zwei Berge stilisiert als Bögen mit dem vier Rittersturm stilisiert als Rechteck und dem Namen Hemsbach
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