Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

  • Andreas Spieß

Stellplatzverpflichtung, Ablösung

Stadt Hemsbach
Rhein-Neckar-Kreis

BESTIMMUNGEN

über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung vom 23.01.1987
mit Änderung vom 22.10.2001

 

§ 1 Ablösung

  1. Die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzpflicht) gemäß § 37 Abs. 5 der Landesbauordnung kann abgelöst werden, wenn ein Bauvorhaben in der Gemeinde verwirklicht werden soll und wenn die Herstellung von Stellplätzen im Rahmen der gesetzlichen Pflicht nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.

  2. Die Ablösung kann auf Teile der Stellplatzpflicht beschränkt werden.

  3. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

 

§ 2 Ablösungsbeträge

Je Stellplatz der abgelöst wird, ist ein Betrag von 6.000,00 € zu zahlen.

 

§ 3 Zustimmung zur Ablösung

Die Zustimmung der Gemeinde zur Ablösung erfolgt mit Abschluss eines Vertrages

über die Ablösung der Stellplatzpflicht nach dem diesen Bestimmungen beigefügten Muster (Anl. Nr. 1).

 

§ 4 Abweichungen

Über Abweichungen vom Muster des Ablösungsvertrags (§ 3) entscheidet der Gemeinderat.