Sportplatzanlage, Benutzungsgebühren
Stadt Hemsbach
Rhein-Neckar-Kreis
S a t z u n g
über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der stadteigenen Sportplatzanlage in der Hüttenfelder Straße.
vom 14.12.1981
§ 1 Gebührenpflicht
Die Stadt Hemsbach erhebt für die Benutzung der stadteigenen Sportplatzanlage in der Hüttenfelder Straße Benutzungsgebühren nach dieser Satzung.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der jeweilige Antragsteller. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Gebühren
Die Benutzungsgebühren betragen:
- für Verbands- und Freundschaftsspiele der ortsansässigen Vereine je Spiel - 10,23 €
- für Verbands- und Freundschaftsspiele der auswärtigen Vereine je Spiel - 20,45 €
- für Spiele von Privat- bzw. Werksmannschaften
- einheimische Mannschaften je Spiel - 10,23 €
- auswärtige Mannschaften je Spiel - 20,45 €
- Trainingsbetrieb
- für einheimische Vereine je Stunde - 7,67 €
- für einheimische Privat- und Werksmannschaften je Stunde - 7,67 €
- für auswärtige Mannschaften je Stunde - 15,34 €
- Für kommerzielle Zwecke je Stunde - 30,68 €
- Bei Großveranstaltungen kann der Bürgermeister im Rahmen der Bestimmungen der Hauptsatzung, ansonsten der Gemeinderat Sonderregelungen treffen.
§ 4
Wird bei einer Veranstaltung oder einem Training auch die Beleuchtungsanlage benutzt, sind neben den Benutzungsgebühren die Stromkosten in Höhe von 0,51 € je Kwh zu ersetzen.
§ 5
Für Gebührenermäßigungen ist der Bürgermeister im Rahmen der Bestimmungen der Hauptsatzung, ansonsten der Gemeinderat zuständig.
§ 6 Entstehung und Fälligkeit
Die Gebühren entstehen mit der Benutzung der Sportplatzanlage. Sie sind wie folgt fällig:
§ 3 Nr. 1 und 4 a: jeweils vierteljährlich nachträglich,
§ 3 Nr. 2, 3 und 4 b u.c: spätestens nach der Benutzung der Anlage beim Platzwart.