Sperrzeitverordnung für die Aussenbewirtschaftung
Stadt Hemsbach
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rechtsverordnung der Stadt Hemsbach zur Festsetzung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Schank- und Speisegaststätten im Stadtgebiet Hemsbach
vom 22.05.2006
§ 1
Bei Schank- und Speisewirtschaften sowie bei öffentlichen Vergnügungsstätten wird die Sperrzeit für die Betriebsflächen, die sich im Freien (Gartenwirtschaften, Vorgärten, Veranden, Terrassen, Freisitze auf Plätzen und Gehwegflächen sowie ähnliche Flächen) oder in fliegenden Bauten befinden, auf 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr, in der Zeit vom 26. Mai 2006 bis 23. Juli 2006 auf 24:00 Uhr bis 07:00 Uhr festgesetzt.
§ 2
Für Veranstaltungen, die nach den Titeln III und IV der Gewerbeordnung festgesetzt sind, gelten die in der Festsetzung enthaltenen Öffnungszeiten.
§ 3
Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 12 des Gaststättengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschrift über die Festsetzung der Sperrzeit verstößt.
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.