Öffnungszeiten Bürgerbüro

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Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

  • Andreas Spieß

Satzung des Seniorenrates

Seniorenrat
Stadt Hemsbach


§ 1  Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der „Seniorenrat der Stadt Hemsbach“ hat seinen Sitz in 69502 Hemsbach, Rhein-Neckar-Kreis.
  2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2  Zweck des „Seniorenrats der Stadt Hemsbach“

  1. Die Vertretung der Belange der älteren Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hemsbach. Dies geschieht insbesondere durch:
    1. Foren zum Erfahrungsaustausch und zur Meinungsbildung
    2. Förderung nachbarschaftlicher Hilfe und
    3. Mitarbeit bei der Lösung von Problemen.
  2. Der Seniorenrat der Stadt Hemsbach ist politisch, weltanschaulich und konfessionell neutral. Er dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Eine Eintragung in ein Register ist nicht vorgesehen.

  3. Der Seniorenrat der Stadt Hemsbach ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  4. Mittel des Seniorenrats der Stadt Hemsbach dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Seniorenrats der Stadt Hemsbach.

  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  6. Als Grundlage für diese Satzung dienen die „Gemeinsame Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des Landesseniorenrates zur Arbeit von Kreis-, Stadt- und Ortsseniorenräte in Baden-Württemberg“ von Stuttgart aus dem Jahre 2003 inklusive des Anhangs. Internetadresse: (http://lsr-bw.de/fileadmin/dok/Empfehlung_zur_Bildung_von_Seniorenraeten.pdf )

 

§ 3  Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Seniorenrats kann jede natürliche Person werden, die
    1. in der Stadt Hemsbach ihren Hauptwohnsitz hat und
    2. den Seniorenrat der Stadt Hemsbach unterstützt.
      Natürliche Personen, die die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 nicht erfüllen, können ausnahmsweise aufgenommen werden.
  2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

  3. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austrittserklärung, Ausschluss. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären und ist jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats möglich.

  4. Der Ausschluss aus dem Seniorenrat ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Darüber entscheidet der Vorstand.

  5. Der Seniorenrat der Stadt Hemsbach wird Mitglied im Kreisseniorenrat und im Landesseniorenrat.

 

§ 4  Mitgliedsbeiträge und Finanzierung

  1. Der Seniorenrat der Stadt Hemsbach erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Spenden werden von der Stadt Hemsbach verwaltet und bestätigt.

  2. Die Finanzierung ergibt sich aus § 2 Punkt 6 der Grundlage für diese Satzung. (Seniorenräte arbeiten ehrenamtlich. Sie erwarten keine Entschädigung, benötigen für ihr Engagement jedoch eine gesicherte sächliche und finanzielle Ausstattung.
    Förderlich für die ehrenamtliche Arbeit des Seniorenrates ist die Bereitstellung von geeigneten  Räumen, Versicherungsschutz und finanziellen Mitteln für
    Organisationsbedarf, Information, Projekte und Veranstaltungen.
    Bewährt hat sich, dass Gemeinde- oder Stadtverwaltungen den Seniorenräten PC-, Schreib-, Druck- und Kopiermöglichkeiten sowie Telefon-, Fax- und
    E-Mail-Anschlüsse zur Verfügung stellen).

 

§ 5  Organe des Seniorenrats der Stadt Hemsbach

  1. Organe des Seniorenrats der Stadt Hemsbach sind der Vorstand und die
    Mitgliederversammlung.

  2. Der Vorstand besteht aus dem Sprecher, zwei stellvertretenden Sprechern und einem Schriftführer. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei der 1. Hauptversammlung werden einmalig der zweite Stellvertreter und der Schriftführer nur für ein Jahr gewählt. Somit findet jährlich die Wahl von zwei Vorstandsmitgliedern statt. Auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern findet die Wahl nach Vorstandsmitgliedern getrennt und geheim statt. Wiederwahl ist möglich.

  3. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Daneben können ein Viertel der Mitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangen. Die Einberufung erfolgt bis spätestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Lediglich zur Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Seniorenrats der Stadt Hemsbach ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder erforderlich. Ist die Mitgliederversammlung danach nicht beschlussfähig, so ist vor Ablauf von vier Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.

  4. Der Vorstand und die Mitgliederversammlung beschließen, soweit diese
    Satzung nichts anderes bestimmt, mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen werden als nichtgültige Stimmen gewertet. Bei Stimmgleichheit gibt der Vorstandssprecher den Ausschlag.

 

§ 6  Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen

  1. Der Seniorenrat der Stadt Hemsbach ist an einer engen Zusammenarbeit mit der Stadt Hemsbach, mit den Religionsgemeinschaften in Hemsbach sowie
    allen Einrichtungen, Vereinigungen und Organisationen, die in Hemsbach in der Seniorenarbeit tätig sind, interessiert.

  2. Diese Institutionen und Organisationen können jeweils einen Vertreter in den Seniorenrat entsenden, der dann in der Mitgliederversammlung Antrags-,
    Rede- und Stimmrecht hat. Jeweils ein Vertreter der Stadt Hemsbach und der Religionsgemeinschaften haben das Recht der beratenden Mitwirkung im Vorstand; der Vertreter der Stadt Hemsbach hat ein Stimmrecht.

 

§ 7  Zusammensetzung der Seniorenräte

  1. Durch den Seniorenrat der Stadt Hemsbach sollen alle Menschen über 60 Jahre in der Stadt Hemsbach angesprochen, für das Gemeinwesen aktiviert und vertreten werden.

§ 8  Satzungsänderung und Auflösung

  1. Satzungsänderungen und die Auflösung des Seniorenrats der Stadt Hemsbach können von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

  2. Bei Auflösung des Seniorenrats der Stadt Hemsbach fällt das Vermögen an die Stadt Hemsbach.

 

Hemsbach, den 24. Februar 2011

 

Die Gründungsversammlung

Reinhard Küßner, Kurt Schröder, Denise Weber,

Hans-Werner Thron, Marlies Drißler, Volker Pauli,

Klaus Winterbauer, Brigitte Gsell , Jürgen Kirchner,

Rainer Schulz-Bauerhin, Elke Ehret, Erich Launer, 

Thomas Embach, Herbert Schwöbel, Arthur Brauch,

Christa Hohenadel, Claus-Heinrich Albertsen, Fredy Busse