Öffnungszeiten Bürgerbüro

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Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

  • Andreas Spieß

Rathausplatz, Benutzungs- und Entgeltordnung

Die nachfolgende Benutzungs- und Entgeltordnung regelt die Benutzung des von der Stadt Hemsbach für die Durchführung von Veranstaltungen freigegebenen Rathausplatzes (Gelände vor und hinter dem Rathaus) und das für die Benutzung zu entrichtende Entgelt.

 

§ 1

  1. Die Stadt Hemsbach (Stadt) gibt den Rathausplatz zur Durchführung von Veranstaltungen nach den folgenden Richtlinien zur Benutzung frei.

  2. Die Benutzung bedarf der vorherigen Genehmigung der Stadt. Entsprechende Anträge sind grundsätzlich bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt einzureichen.

  3. Zuständig für die Vergabe ist grundsätzlich die Hauptverwaltung in Verbindung mit dem Ordnungsamt der Stadt.

 

§ 2

  1. Der Rathausplatz steht nur für Veranstaltungen zur Verfügung, die ein kulturelles Beiprogramm aufweisen. Dies schließt Veranstaltungen, die nur einen reinen Schankbetrieb zum Zweck haben (Grillfeste u.ä.), aus. Die Forderungen nach dem kulturellen Beiprogramm werden nicht erfüllt durch Darbietungen von Musik- und Textbeiträgen mittels Tonträger. Um die Park- und Rasenflächen nicht zu sehr zu beanspruchen, wird die Nutzung auf wenige herausragende Termine beschränkt.

  2. Gewerbliche Veranstaltungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn eine einheimische Organisation die Veranstaltung ausrichtet.

  3. Musikfestivals dürfen allenfalls drei in einer Saison mit einem zeitlichen Abstand von mindestens drei Wochen veranstaltet werden, wobei Traditionsveranstaltungen vorrangig zuzulassen sind.

  4. Jährlich regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen sind nicht zulässig.

  5. Die Benutzer (Nutzer) dieser Anlage haben nachzuweisen, dass während der Veranstaltung ausreichende Toilettenanlagen, (ggf. Toilettenwagen oder -häuschen), zur Verfügung stehen.

  6. Aus ökologischen Gesichtspunkten dürfen im Hinblick auf die Vermeidung von Abfall bei den Veranstaltungen auf dem Rathausplatz nur noch Mehrweggeschirr und Mehrwegbehältnisse verwendet werden.

  7. Unberücksichtigt von vorstehenden Einschränkungen bleiben der Wochenmarkt, die Hemsbacher Kerwe, das Wein- und Blütenfest, der Weihnachtsmarkt, und die Maifeier.

 

§ 3

  1. Für die Benutzung des Rathausplatzes wird von der Stadt ein Benutzungsentgelt in Höhe von 25,00 Euro pro Tag erhoben. Für den Wochenmarkt, die Nutzung nach Eheschließungen und die Hemsbacher Kerwe gelten gesonderte Regelungen.

  2. Die Kosten für den Verbrauch von Energie und Wasser incl. evtl. anfallender Abwassergebühren sind von den Nutzern in voller Höhe zu erstatten. Der diesbezügliche Mindestbeitrag beläuft sich auf jeweils 5,00 Euro.

  3. Für einen Ausschank gelten die Bestimmungen des Gaststättengesetzes und der Gaststättenverordnung entsprechend.

  4. Die Nutzer haben die notwendige Reinigung selbst durchzuführen. Wird die Reinigung von den Nutzern nicht oder nicht zufrieden stellend ausgeführt, so nimmt die Stadt die Reinigung selbst auf Kosten der Nutzer vor. Die Stadt kann sich hierzu auch eines Dritten bedienen.

 

§ 4

  1. Für Beschädigungen an den jeweiligen Anlagen bzw. an überlassenen Einrichtungsgegenständen haften die Nutzer. Anfallende Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.

  2. Die Stadt ist berechtigt, je nach Art der Veranstaltung eine Kaution bis 1.000,00 Euro zu verlangen.

  3. Die Nutzer stellen die Stadt von etwaigen Haftungsansprüchen ihrer Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher ihrer Veranstaltungen und sonstiger Dritter von Schäden frei, die in Zusammenhang mit der Benutzung des Rathausplatzes und der Einrichtungsgegenstände entstehen.

  4. Die Nutzer verzichten ihrerseits auf etwaige Haftungsansprüche gegen die Stadt und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen die Stadt und deren Bediensteten oder Beauftragte.

  5. Die Nutzer haben bei Nutzungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit jeweils 1.000.000 Euro Deckungssumme für Sach- und Personenschäden abzuschließen, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Auf Verlangen der Stadt haben die Nutzer den Abschluss der Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

§ 5

  1. Mit der Inanspruchnahme des Rathausplatzes erkennen Nutzer und Besucher diese Benutzungs- und Entgeltordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an.

  2. Stellt die Stadt fest, dass ein Nutzer den Auflagen und Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung nicht nachkommt, wird er zukünftig für Veranstaltungen nicht mehr zugelassen.

 

§ 6

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 19. Mai 2015 in Kraft.

 

Regelungen für die Nutzung des Rathausplatzes nach Eheschließungen

Für die Nutzung des Rathausplatzes nach standesamtlichen Eheschließungen gelten folgende Regelungen:

  1. Die Nutzung beschränkt sich auf die Fläche südlich des Rathauses (Terasse) einschließlich Zufahrtsweg.
  2. Der Ausschank von Getränken ist gestattet. Eine Erlaubnis nach Gaststättengesetz ist nicht erforderlich.
  3. Die Ausstattung wird vom veranstalter gestellt und abgeräumt.
  4. Während der Nutzung ist keine Musikübertragung möglich. Es werden weder Strom. Wasser noch Abwasseranschluss vorgehalten.
  5. Für die Nutzung wird ein Entgelt von 75€ je angefangene Stunde erhoben.
  6. Sofern bei Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten die Toiletten im Rathaus genutzt werden sollen, ist dies vorher zu beantragen. Hierfür wird Aufsichtspersonal gestellt. wofür zusätzlich 50€ je angefangenen Stunde erhoben werden.
  7. Das Standesamt bestätigt die Nutzung der Rathausplatzes. Ohne Bestätigung ist die Nutzung nicht erlaubt. Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung entfällt. Das Haftpflichtrisiko liegt bei den Antragsstellern. Die Nutzer verzichten auf Haftungsansprüche gegen die Stadt Hemsbach und ihre Bedienstete.
  8. Ansonsten gilt die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Rathausplatz.