Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

  • Pro Hemsbach

A012/2023 – Kostenloses Trinkwasser an Hemsbacher Grundschulen

Die Fraktion PRO Hemsbach beantragt, an den Hemsbacher Grundschulen das Trinkwasser für alle Schülerinnen und Schüler kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Ansprechpartner: Schork, Tobias
zuständiger Fachbereich: 1
Antragsdatum: 25.07.2023
Antragsteller: Pro Hemsbach
Eingangsdatum: 27.07.2023
in Sitzung vorgelegt: 25.09.2023
in Sitzung beraten & beschlossen: -
Bearbeitungsstand: erledigt
Bemerkung:  
 
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung(DGE) empfiehlt, Trinkwasser während des Schulalltags immer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Studie „trink fit“ belegt, wie wichtig das Fördern von Trinken in der Schule ist. Derzeit stehen in den Schulen Trinkwasserspender zur Verfügung, welche von den Schülern genutzt werden können.
 

Begründung: Aktuell besteht die Regelung, dass für die Kinder, die das Essensangebot wahrnehmen, die Eltern die Wasserversorgung zusätzlich bezahlen müssen, alle anderen nicht. Dies stellt eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar. PH stellt den Antrag, dass für alle Kinder an den Hemsbacher Grundschulen kostenfrei Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten hierfür sollen von der Kommune als Träger der Schulen übernommen werden und nicht den Schuletat belasten. Zudem soll Kontakt mit den Wasserwerken oder anderen Förderern aufgenommen werden, um eventuell eine Förderung für dieses Angebot zu erhalten. Der Antrag ist gemäß GemO in der Septembersitzung dem GR zur Beschlussfassung vorzulegen.