Öffnungszeiten Bürgerbüro

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Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

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Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

  • Andreas Spieß

Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Richtlinien)

Stadt Hemsbach
Rhein-Neckar-Kreis
  

vom 21.04.1994

mit Änderung vom:   29.06.1994 (Protokollerklärung)
    23.07.2007

 

§ 1 - Verleihungsgrundsätze

Mit der Ehrung werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die durch ihre Leistungen in besonderer und hervorragender Weise der Stadt Hemsbach und ihrer Bürgerschaft gedient haben.

Bei der Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen sind strenge Maßstäbe anzulegen.

 

§ 2 - Arten der Ehrungen

  1. Ehrenbürgerrecht

    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist die höchste Auszeichnung durch die Stadt. Es wird nach Maßgabe des § 22 der Gemeindeordnung verliehen.
    Es kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich in besonders außergewöhnlichem Maße außerhalb ihrer beruflichen Pflichten um die Stadt verdient gemacht haben.
    Die Verleihung erfolgt in besonders feierlicher Form durch Überreichung einer Urkunde.

  2. Bürgermedaille mit Anstecknadel

    Die Bürgermedaille mit Anstecknadel kann erhalten, wer sich in besonders hohem Maße um die Stadt verdient gemacht hat. Die Bürgermedaille ist eine Plakette aus Silber mit 70 mm Durchmesser. Die Vorderseite zeigt das Wappen der Stadt Hemsbach mit der Umschrift "Stadt Hemsbach - Bürgermedaille", die Rückseite auf der oberen Hälfte den Text "Für besondere Verdienste" und auf der unteren Hälfte den Namen der/des Geehrten und das Datum der Ehrung.
    Die Bürgermedaille wird mit einer Urkunde verliehen. Die Urkunde enthält den Namen der/des Geehrten, eine kurze Würdigung der Verdienste und das Datum des Gemeinderatsbeschlusses. Die Anstecknadel hat als Kopf das Wappen der Stadt Hemsbach in Silber.
    Die Bürgermedaille wird vom Bürgermeister im Rahmen einer öffentlichen, feierlichen Gemeinderatssitzung oder in anderer würdiger Form verliehen.
    Es sollen jeweils nicht mehr als 15 lebende Träger im Besitz der Bürgermedaille sein.

  3. Ehrennadel

    Die Ehrennadel kann erhalten, wer sich in besonderem Maße um die Stadt verdient gemacht hat. Die Anstecknadel hat als Kopf das Wappen der Stadt Hemsbach in Bronze. Mit der Verleihung der Ehrennadel wird eine Urkunde ausgehändigt, die vom Bürgermeister unterzeichnet und mit dem Stadtsiegel versehen ist. Die Verleihungsurkunde muss den Namen des/der Ausgezeichneten und bei knapper Darstellung der Verdienst den Grund der Ehrung enthalten.
    Die Verleihung der Ehrennadel wird durch den Bürgermeister in würdiger Form vollzogen.

  4. Ehrenring und Ehrenteller

    Der Ehrenring bzw. der Ehrenteller in Zinn wird für verdienstvolle langjährige Mitarbeit im Gemeinderat der Stadt Hemsbach verliehen.
    Den Ehrenring in Gold, bzw. den Ehrenteller in Zinn kann ein(e) Stadträtin/Stadtrat bei ihrem/seinem Ausscheiden erhalten, wenn folgende Amtszeit erreicht wurde:

    * 1)
    20-jährige Tätigkeit: Ehrenring in Gold
    15-jährige Tätigkeit: Großer Ehrenteller in Zinn
    10-jährige Tätigkeit: Kleiner Ehrenteller in Zinn

    Der "Große Ehrenteller in Zinn" wird außerdem an Persönlichkeiten für herausragende ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen verliehen. Die Verleihung setzt eine mindestens 15-jährige besonders verantwortliche Tätigkeit in einem Verein oder einer Organisation voraus.
    Die Verleihung erfolgt im Rahmen der Sportler- und Funktionärsehrung (im 2-jährl. Rhythmus).

 

§ 3 - Verfahren

  1. Die Ehrung kann von Vereinen, Organisationen, den städtischen Kollegialorganen sowie von Einzelpersonen vorgeschlagen werden. Die Vorschläge sind bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die besonderen Verdienste der/des zu Ehrenden sollen ausführlich schriftlich dargestellt werden.
  2. Die Ehrungsvorschläge werden dem Ehrungsausschuss zugeleitet. Dieser prüft die Vorschläge und gibt sie mit einer Begründung an den Gemeinderat zur Beschlussfassung.

  3. Über die Verleihung der Ehrungen entscheidet der Gemeinderat mit absoluter Mehrheit. 

1) Protokollerklärung zu § 2, Ziff. 4.:

Bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Gemeinderat zählt jede vollständige Legislaturperiode als 5 Jahre Tätigkeit im Sinne der Ehrungsrichtlinien der Stadt Hemsbach.

 

 

 

 

Das Logo der Stadt Hemsbach zeigt zwei Berge stilisiert als Bögen mit dem vier Rittersturm stilisiert als Rechteck und dem Namen Hemsbach
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