Öffnungszeiten Bürgerbüro

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Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

  • Andreas Spieß

Sport- und Schulturnhallen, Benutzungsgebühren

Stadt Hemsbach
Rhein-Neckar-Kreis

S A T Z U N G

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der stadteigenen Sport- und Schulturnhallen
vom 11.12.1981

mit Änderung vom 10.12.1982

 

§ 1 Gebührenpflicht

Zur teilweisen Deckung des der Stadt Hemsbach entstehenden Aufwandes für die Unterhaltung der Sport- und Schulturnhallen werden Benutzungsgebühren nach dieser Satzung erhoben.

 

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der jeweilige Antragsteller. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

 

§ 3 Gebühren

Die Benutzungsgebühren betragen:

  1. für die Hans-Michel-Sporthalle:

    1. Trainingsbetrieb und Sportveranstaltungen
      1. Schulverband "Nördliche Badische Bergstraße", einheimische Vereine, Privat- und Werksmannschaften, je Stunde 23,01 €
      2. auswärtige Vereine, Privat- und Werksmannschaften, je Stunde 25,56 €
    2. Benutzung der Tennisplätze privat je Platz und Stunde 8,18 €

    3. Benutzung für kommerzielle Zweckeje Stunde 35,79 €

    4. Abnutzung des verlegten Hallenbodens je Veranstaltungstag 153,39 €

    5. Benutzung der Bestuhlung je Stuhl und Veranstaltungstag 0,77 €
     

  2. II. für die Turnhalle der Schillerschule

    1. Trainingsbetrieb und Sportveranstaltungen
      1.   einheimische Vereine, Privat- und Werksmannschaften, je Stunde 12,78 €
      2. auswärtige Vereine, Privat- und Werksmannschaften, je Stunde 15,34 €
    2. Benutzung durch Private, je Stunde 15,34 €

    3. Benutzung für kommerzielle Zwecke je Stunde 25,56 €

  3. für die Turnhallen der Hebel- und Uhlandschule

    1. Trainingsbetrieb und Sportveranstaltungen
      1. einheimische Vereine, Privat- und Werksmannschaften, je Stunde 7,67 €
      2. auswärtige Vereine, Privat- und Werkmannschaften, je Stunde 15,34 €
    2. Benutzung durch Private, je Stunde 15,34 €

    3. Benutzung für kommerzielle Zwecke je Stunde 25,56 €
                    

§ 4 Gebührenermäßigungen

Für Gebührenermäßigungen ist der Bürgermeister im Rahmen der Bestimmungen der Hauptsatzung, ansonsten der Gemeinderat zuständig.

 

§ 5 Entstehung und Fälligkeit

Die Gebühren entstehen mit der Benutzung der Hallen. Sie sind wie folgt fällig.

§ 3 I. 1 a, II. 1 a
und III. 1 a:  jeweils vierteljährlich nachträglich

§ 3 I. 1b, II. 1 b
und III. 1 b: spätestens nach der Benutzung der Halle beim Hallenwart

§ 3 I. 2-5, II. 2 u. 3
und III. 2 u. 3: spätestens 2 Wochen nach ges. Anforderung

Das Logo der Stadt Hemsbach zeigt zwei Berge stilisiert als Bögen mit dem vier Rittersturm stilisiert als Rechteck und dem Namen Hemsbach
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