Öffnungszeiten Bürgerbüro

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Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

A001/2022 – Ausweitung des Busliniennetzes auf Hemsbach Nord-Ost

Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt die Ausweitung des Busliniennetzes in den Bereich von Hemsbach Nord-Ost.

Ansprechpartner: Schork, Tobias / Wetzel, Christopher
zuständiger Fachbereich: FB 1 / FB 2
Antragsdatum: 17.05.2022
Antragsteller: SPD
Eingangsdatum: 19.05.2022
in Sitzung vorgelegt: 25.07.2022
in Sitzung beraten & beschlossen:  
Bearbeitungsstand: in Bearbeitung
Bemerkung:  
 
Begründung:

Der gesamte Bereich nördlich der Beethovenstraße zwischen der B3 und der Bahn ist von der ÖPNV-Versorgung ausgeschlossen. Bewohnerinnen und Bewohner, die den ÖPNV nutzen wollen, müssen zum Teil mehrere 100m bis zur Bushaltestelle an der Goetheschule / TV-Halle laufen. In Anbetracht des demopgraphischen Wandels und des geänderten Mobilitätsverhaltens besteht die Notwendigkeit, den genannten Bereich in die Busversorgung einzubeziehen und das Liniennetz für den Busverkehr entsprechend auszuweiten.

GR 25.07.2022 - TOP 4)
Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung hat an den Kreis und den VRN den Prüfauftrag zur Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle im Norden gegeben. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist aus Sicht der Verwaltung nur eine „zusätzliche Schleife“ über die Richard-Wagner-Straße und die Friedrich-Ebert-Straße möglich. Auf Grund der bereits sehr engen Taktung im Linienbündel gilt es zunächst einmal zu klären unter welchen Voraussetzungen und mit welchen finanziellen Auswirkungen die Einrichtung einer weiteren Haltestelle möglich ist.

Da am Linienbündel Weinheim aktuell durch den VRN und den BRN als Betreiber „gearbeitet“ wird, was aber laut Kreis wohl einige Zeit in Anspruch nimmt, haben wir die Aufgabenstellung aus dem Fraktionsantrag nun dort einfließen lassen.

Sobald die Verwaltung eine Rückmeldung erhalten hat, wird der Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt, denn eine valide Grundlage zur Beschlussfassung ist zur weiteren Verarbeitung notwendig.

 
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