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A011/2020 - Aufhebung der 80cm-Toleranz beim Beparken von Gehwegen

anträge

Hiermit stellt die CDU-Fraktion des Gemeinderates Hemsbach einen Antrag, dass künftig jegliches Beparken von Gehwegen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll.

Insbesondere die Regelung, dass ein 80cm Abstand als ausreichend gilt, möchten wir hiermit unterbinden.
Zumal in der StVO hier von einem Richtwert von mindestens 1,2m gesprochen wird und nicht wie in unserem Fall von 0,8m.

Grundlage, für das Parken im gesamten Stadtgebiet soll in Zukunft die StVO § 12 Abs. 4 und 4a bilden. In diesen heißt es:

„(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.“

Somit ist es möglich, in Verbindung mit Verkehrszeichen 315 (siehe Abbildung), stellen auszuweisen, in welchen das Parken auf dem Gehweg gestattet wird. Im restlichen Stadtgebiet wird es dadurch automatisch untersagt.

Zur Begründung des Antrages möchten wir erklären, dass wir die momentane Duldung als nicht mehr zeitgemäß ansehen. Durch die Zunahme des ruhenden Verkehrs ist es stellenweise zu einer extremen Beparkung von Gehwegen gekommen, welche allein dem Fußgänger zur Verfügung stehen sollten. Auch in Hinsicht auf unseren demographischen Wandel, wird es zukünftig nötig sein, den Gehweg freizuhalten, um es unseren älteren Mitbürgern zu ermöglichen, sich auf dem Gehweg zu begegnen und nicht auf die Straße ausweichen zu müssen.

Durch diese Maßnahme steigern wir die Sicherheit unserer Fußgänger, welche sich zum Großteil aus Kindern und älteren Menschen zusammensetzen.
Ein weiterer Aspekt ist, dass Gehwege in der Regel nicht zur Aufnahme von Kräften solcher Größenordnung gebaut werden. Sprich Diese verschleißen durch das ständige Parken schneller und müssen somit auch häufiger ausgebessert werden. Dies führt unnötig zu Kosten.
Uns ist ebenfalls bewusst, dass es eigentlich schon ein generelles Parkverbot auf Gehwegen gibt, dennoch ist die gelebte Praxis in unserem Ort eine andere.
Ebenfalls empfehlen wir, die Bußgelder aus der StVO zu übernehmen (siehe Anhang Tabelle1)

Wir sehen diesen Antrag als ersten Schritt zur Verbesserung der Sicherheit und Attraktivität unseres Gehwegnetzes und hoffen darauf, dass durch diesen ersten Schritt, auch das „zu Fuß gehen“ im Ort sich wieder mehr Beliebtheit erfreut.
Im zweiten Schritt, müssen Gespräche geführt werden, wie zukünftig dieses Verbot durchgesetzt werden kann, ohne unser Ordnungsamt zu überlasten.

Wir möchten die Verwaltung bitten, diesen Antrag in einer der nächsten Sitzungen aufzunehmen.

Ansprechpartner: Pohl, ThomasMaschur, Sven
zuständiger Fachbereich: FB 3
Antragsdatum: 22.07.2020
Antragsteller: CDU
Eingangsdatum: 24.07.2020
in Sitzung vorgelegt: -
in Sitzung beraten & beschlossen: -
Bearbeitungsstand: zurückgezogen

Bemerkung

Antrag (.pdf)

Der Fraktionsantrag wurde mit Schreiben vom 06.08.2020 zurückgezogen.

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