Öffnungszeiten Bürgerbüro

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Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

A007/2020 - Hundesteuersatzung

Die Fraktion der Freien Wähler stellt den Antrag, die Satzung der Hundesteuer in Hemsbach anzupassen.

Die Satzung zur Festlegung der Hundesteuer in Hemsbach wurde zuletzt im Jahr 2003 angepasst.
Durch Anlegung der Hundetoiletten, Befüllen der Kotbeutelspender sowie der Pflege und Unterhaltung sind die Ausgaben der Stadt Hemsbach in den vergangenen 15 Jahren stetig gewachsen.

In Laudenbach liegt der Satz bei 96 Euro und in Weinheim bei 108 Euro für den ersten Hund.
Aus diesen Gründen schlagen die Freien Wähler vor, die Satzung zu überarbeiten und einen Satz von 90 Euro zu beanschlagen. Hält ein/e Bürger/in im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für jeden weiteren Hund auf 180 Euro.

Außerdem möchten wir, dass die Steuersatzung noch Folgendes beinhaltet:
Listensteuer: mit Hundeführerschein und Wesenstest werden die Listenhunde (Kampfhunde) wie jeder andere Hund versteuert. Kann dies nicht vorgelegt werden, sind die Stuer wie folgt festzulegen:
250 Euro für den ersten Hund und jeder weitere ist mit dem doppelten Steuersatz zu veranschlagen.

Wir bitten die Verwaltung, dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen eine Satzungsänderung - jedoch spätestens bis zur Sitzung im Mai - vorzulegen.

Ansprechpartner: Schork, TobiasPohl, Thomas
zuständiger Fachbereich: FB 1 / FB 3
Antragsdatum: 28.02.2020
Antragsteller: Freien Wähler
Eingangsdatum: 11.03.2020
in Sitzung vorgelegt: 27.07.2020 / 19.10.2020
in Sitzung beraten & beschlossen: 27.07.2020 / 19.10.2020
Bearbeitungsstand: erledigt

Bemerkung

Stand 19.10.2020
Der Änderungssatzung wurde in der Sitzung am 19.10.2020 zugestimmt.

Stand 16.10.2020
Die Änderungssatzung der Hundesteuersatzung wird in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.10.2020 beschlossen.

Stand 28.07.2020
In der Sitzung vom 27.07.2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2021 vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Satzung wird unter der Vorgabe der folgenden Rahmenbedingungen geändert:

  • Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 90 € im Kalenderjahr.
  • Die Hundesteuer beträgt für den zweiten und jeden weiteren Hund 180 € im Kalenderjahr.
  • Für Kampfhunde und gefährliche Hunde wird ein erhöhter Steuersatz erhoben. Dieser beträgt 450 € für den ersten und 900 € für jeden weiteren Kampfhund oder gefährlichen Hund.
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