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A008/2019 - Lärmschutz an Straßen und Schienen

Lärmschutz an Straßen und Schienen; hier: Urteil des VGH BW vom 17.07.2018, 10 S 2449/17

Auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) wurde für unsere Gemeinde eine Lärmkartierung gem. § 34 BImSchV durchgeführt, die "Hotspots" auswies, bei denen der Lärmaktionsplan aus dem Jahre 2017 bestimmte lärmschützende Maßnahmen vorschlägt, darunter auch Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Grundlage war § 45 Absatz 9 StVO, dass die Beuteilungspegel von 70 dB(A) (tags) und/oder 60 dB(A) (nachts) nach den "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen an Straßen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)" erreicht bzw. überschritten wurden. Dazu wurden die mit der o.g. Kartierung nach der "vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)" ermittelten Werte, bei denen auch das Gutachten vordringlichen Handlungsbedarf auswies, auf die Beurteilungspegel der RLS 90 umgerechnet.

In der o.g. Entscheidung stellt der VGH nunmehr fest, dass für die Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen auch die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) herangezogen werden kann. Diese stellt auf deutlich geringere Grenzwerte ab. In Kerngebieten betragen diese z.B. 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts.

Das bedeutet u. E., dass der Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkungen deutlich ausgedehnt und eine Reduzierung auf 30 km/h eingeführt werden könnten.

Wir bitten darum, diese neue Entwicklung, die eine eklatante Verbesserung des Lärmschutzes in unserer Gemeinde zur Folge haben kann, in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu besprechen.

Wir beantragen bereits jetzt, einen Gutachter mit der Ermittlung der Pegelwerte in unserer Gemeinde nach der 16. BImSchV (auch an den Schienenwegen) zu beauftragen, um eine Grundlage für das weitere Vorgehen nach dieser bedeutenden Entscheidung des VGH zu haben.

Ansprechpartner: Pohl, Thomas  / Ehret, Klaus
zuständiger Fachbereich: FB 3 / FB 2
Antragsdatum: 15.02.2019
Antragsteller: GBL
Eingangsdatum: 18.02.2019
in Sitzung vorgelegt: 16.09.2019
in Sitzung beraten & beschlossen: 16.09.2019
Bearbeitungsstand: erledigt

Bemerkung

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplans.
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

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