Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

27. Mai 2026
Heike Pressler

Sicherer Start in die Badesaison: Stadt Hemsbach bittet um Beachtung der Baderegeln am Wiesensee

Der Strandbereich des Hemsbacher Wiesensees

Mit steigenden Temperaturen und den ersten anhaltenden Sonnentagen zieht es wieder zahlreiche Menschen ins Freie und zur Abkühlung ins Schwimmbad und an die Gewässer. Um einen unbeschwerten und sicheren Sommer für alle Besucherinnen und Besucher des Freibads Wiesensee zu gewährleisten, erinnert die Stadtverwaltung Hemsbach zum Start der Badesaison an die geltenden Sicherheitsregeln rund um den Wiesensee.

Für ein sicheres Badevergnügen steht ausschließlich das offizielle Strandbad Wiesensee zur Verfügung. Nur im dortigen ausgewiesenen und durch Bademeister, Badeaufsicht und Rettungsschwimmer des DLRG-Ortsvereins bewachten Badebereich ist die Sicherheit der Badegäste gewährleistet. Diese haben dort stets ein wachsames Auge auf das Geschehen im Wasser.

Außerhalb des Strandbades ist Baden strengstens verboten

Die Stadtverwaltung weist nachdrücklich darauf hin, dass das Baden außerhalb des offiziellen Strandbades nicht nur lebensgefährlich, sondern auch ordnungswidrig ist. In den unbewachten Bereichen des Sees bergen unterhöhlte Uferzonen, plötzliche Tiefen, unvorhersehbare Strömungen oder kältere Wasserschichten erhebliche Risiken. Das Badeverbot dort gilt ausnahmslos für alle Personen und dient dem direkten Schutz von Leben und Gesundheit.

Aufsichtspflicht bei Kindern hat oberste Priorität

Ein besonderer Appell richtet sich an alle Eltern und Begleitpersonen: Lassen Sie Kinder am und im Wasser niemals unbeaufsichtigt! Bereits kleine Wassertiefen können für Kleinkinder eine Gefahr darstellen. Die Aufsichtspflicht verbleibt auch im bewachten Strandbad stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen.

Die Stadt Hemsbach wünscht allen Besucherinnen und Besuchern eine schöne, erholsame und vor allem sichere Badesaison am Wiesensee. Durch die Einhaltung dieser grundlegenden Regeln tragen alle Gäste gemeinsam zu einem unbeschwerten Sommer bei.