Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

20. April 2026
Schulverband NBB

Unterschriftenübergabe „Bürgerbegehren für den Erhalt der Carl-Engler-Realschule in Hemsbach“

Die drei Initiatoren des Bürgerbegehrens übergeben die Unterschriftenlist an Bürgermeister Jürgen Kirchner

Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „für den Erhalt der Carl-Engler-Realschule als eigenständige Schulart im Schulverband Nördliche Badische Bergstraße“ haben am 16.04.2026 ihre Unterschriften an die Stadt Hemsbach übergeben.

Das Engagement der Beteiligten unterstreicht die Bedeutung des Themas für die Bürgerschaft. Bürgerbegehren sind ein gesetzlich verankerter Bestandteil der kommunalen Demokratie und Ausdruck einer aktiven Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner. Die große Anteilnahme an der Zukunft des Bildungszentrums verdeutlicht, wie wichtig und zugleich komplex die anstehende Entscheidung für den Schulverband ist.

Bei den aktuell diskutierten Varianten für einen zukunftsfähigen Schulstandort spielt insbesondere die Finanzierbarkeit eine zentrale Rolle. In diesem Zusammenhang hatte das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sowohl die Stadt Hemsbach als auch die Gemeinde Laudenbach darauf hingewiesen, dass bei einer umfassenden Lösung mit allen drei Schularten Risiken für die zukünftige Handlungsfähigkeit bestehen könnten.

Auf die Übergabe der Unterschriften folgt nun eine formelle und rechtliche Prüfung durch die Verwaltung. Dabei wird festgestellt, ob ausreichend gültige Unterschriften vorliegen und ob die Fragestellung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Im Anschluss entscheidet der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Die Öffentlichkeit wird im weiteren Verlauf transparent über die nächsten Schritte informiert. Sollte es zu einem Bürgerentscheid kommen, wird ein nachvollziehbarer und fairer Informationsprozess sichergestellt, damit alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, sich umfassend zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Wer sich bereits jetzt über den aktuellen Stand informieren möchte, findet weiterführende Informationen auf der Homepage des Schulverbandes unter www.schulverband-nbb.de. Dort stehen unter anderem die Präsentation der öffentlichen Informationsveranstaltung sowie eine FAQ-Liste zur Verfügung.