Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 13.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 19.00 Uhr  

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

  • Wahlamt

Bundestagswahl am 23.02.2025: Wahlscheinantrag bequem per Internet

Deutschland als schwarz-rot-gelbe Karte mit einem Kreuz und darüber steht "Bundestagswahl"

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.hemsbach.de an.

Beim Aufruf des Links  „Briefwahlunterlagen“ erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@hemsbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Bernd Jung, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 06201/70791 oder an das Bürgerbüro, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 06201/70794.

Info vom Wahlamt

Das Wahlamt weist darauf hin, dass mit der Ausgabe und dem Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund der kurzen Wahlvorbereitungszeit voraussichtlich erst zwei Wochen vor dem Wahltag begonnen werden kann. Die Stimmzettel stehen der Gemeinde ab Freitag, den 07.02.2025, zur Verfügung. Damit soll gewährleistet sein, dass die Gemeinden ab dem 10.02.2025 die Briefwahlunterlagen ausgeben können. Entsprechende Pressemitteilungen wurden bereits von der Bundeswahlleiterin veröffentlicht.

Es wird empfohlen, die Stimmabgabe direkt am Wahltag (23. Februar 2025) im zuständigen Wahllokal vorzunehmen, wenn eine Briefwahl nicht dringend erforderlich ist.