Öffnungszeiten Bürgerbüro

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Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
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  • Regine Neubert

Krisenstab Energie ins Leben gerufen: "Alle können etwas tun"

Alle blicken derzeit mit großer Sorge auf die Energie- und Wärmeversorgung im kommenden Winter. Doch jeder und jede kann zur Energiesicherheit einen Beitrag leisten, denn jede Kilowattstunde, die eingespart wird, hilft.

Auch die Stadtverwaltung der Stadt Hemsbach tut alles dafür, damit Bürgerinnen und Bürger warm und sicher über den Winter kommen.

So hat sie im August 2022 den Krisenstab Energie ins Leben gerufen. Dieser besteht aus dem Bürgermeister Jürgen Kirchner, den leitenden Fachbereichsvertretern Tobias Schork, Christopher Wetzel und Sven Maschur sowie der Klimaschutzmanagerin Felicitas Hasper. Der Stab trifft sich regelmäßig, um die Handlungsfähigkeit in der gegenwärtigen Situation gewährleisten zu können.

Einige Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden:

  • Das Warmwasser in den kommunalen Gebäuden wurde vor ungefähr zwei Monaten abgestellt. Diese Änderung betrifft die Sporthallen, das Rathaus und alle Schulen außer die Hebelschule.
  • Der Brunnen vor dem Rathaus läuft bereits seit einem Monat nicht mehr.
  • Die Beleuchtung des Rathauses und der Hemsbacher Kunstwerke ist abgestellt.
  • Der Info-Bildschirm im Foyer ist nur noch tagsüber eingeschaltet.
  • Auf der Homepage der Stadt wurde ein Energiesparmodus eingerichtet, inklusive Hinweisen zur aktuellen Gasmangellage.

Am 01.09.2022 traten die EnSikuMaV und die EnSimiMaV in Kraft. Unter den ungewöhnlichen Abkürzungen verbergen sich zwei Verordnungen, die mithilfe von festgelegten Maßnahmen kurzfristig (EnSikuMaV) und mittelfristig (EnSimiMaV) die Energieversorgung sichern sollen.

Neu kommen Regelungen zur Heizungsprüfung und -optimierung hinzu sowie die Regelung zu den Temperaturen am Arbeitsplatz.

Diese haben zur Folge, dass im Winter Arbeitsräume auf maximal 19°C geheizt werden. Flächen, die nicht zum Aufenthalt genutzt werden, wie Flure, Treppenhäuser oder Lagerräume mit unempfindlichen Gütern, werden gar nicht mehr geheizt.

Ausgenommen von der Regelung sind:

Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige, medizinische Einrichtungen und sonstige Einrichtungen, die die Gesundheit der sich dort befindenden Personen nur durch eine Steigerung der Temperaturen gewährleisten können.

Die Stadtverwaltung wird selbstverständlich den Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung entsprechen und passgenaue Lösungen sowohl  für die Mitarbeitenden als auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erarbeiten.
Auch darüber hinaus nimmt sie ihre Vorbildfunktion ernst und plant weitere Maßnahmen, die aktuell geprüft werden. Sobald eine neue Maßnahme umgesetzt wird, gibt es dazu zeitnah Infos.

Allerdings sind sich die Mitglieder des Krisenstabs auch darüber bewusst, dass effektives Energiesparen nur dann funktionieren kann, wenn alle mitmachen!

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