Bebauungsplan Nr. 83 „Scheffelstraße“
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hemsbach Bauleitplanung Stadt Hemsbach Bebauungsplan Nr. 83 „Scheffelstraße“ Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Hemsbach hat am 27.10.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebau-ungsplan Nr. 83 „Scheffelstraße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Bebauungsplan kann bei der Stadt Hemsbach Hildastraße 12, 1.OG, Zimmer 1.04 (Bauverwaltung) während den üblichen Öffnungszeiten
| montags bis mittwochs | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| freitags | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | - |
eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und Auskunft über dessen Inhalt verlangen.
Der Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung kann auch auf der Internetseite der Stadt Hemsbach unterhttps://www.hemsbach.de/verwaltung-gemeinderat/bauangelegenheiten unter der Rubrik „Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Hemsbach“ eingesehen werden.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, be-treffend der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 bis 42 BauGB hingewiesen. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile einge-treten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Hemsbach, Schlossgasse 41, 69502 Hemsbach, beantragt wird.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-ungsplans und des Flächennutzungsplans, nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Mängel oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich wer-den, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hemsbach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechts-vorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 83 „Scheffelstraße“

Stadt Hemsbach, den 07.11.2025
Jürgen Kirchner
Bürgermeister
Hinweis zur Barrierefreiheit auf der Webseite der Stadt Hemsbach
Der Komplettplan zum Bebauungsplan Nr. 83 „Scheffelstraße“ ist auf der offiziellen Seite der Stadt Hemsbach veröffentlicht worden. Im Rahmen der Präsentation komplexer Bauunterlagen (z. B. Pläne, Prüfberichte, umfangreiche Anhänge) ist eine vollständige barrierefreie Aufbereitung nicht in jedem Fall möglich oder verhältnismäßig. Daher werden bestimmte Dokumente oder Anhänge auf dieser Bekanntmachungsseite nur eingeschränkt barrierefrei bereitgestellt.