Zu den Öffnungszeiten kann nach Vorlage der nötigen Unterlagen die Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfragen Sie bitte im Standesamt, da diese von Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit etc.) abhängig sind. In der Regel ist die Anwesenheit beider Partner erforderlich.
Vor Beurkundung des Antrages auf Eheschließung können Eheschließungstermine nicht verbindlich vergeben werden. Der beurkundete Antrag ist sechs Monate gültig, so dass sich in diesem Zeitraum sicherlich ein Wunschtermin finden lässt.